Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Regelung zu Ziffer VI.1 und VI.2, 1. bis 3. Satz der Richtlinien über die Sportförderung des Landkreises Darmstadt-Dieburg vom 18.12.1995, zuletzt geändert am 08.09.2008, werden mit Ablauf des 31.12.2014 aufgehoben. Gemeinsam mit dem Sportkreis Darmstadt-Dieburg sind eine Konzeption und Kriterien zur investiven Sportförderung ab dem 1.1.2015 zu erarbeiten und ein Vorschlag zur Neufassung der aufgehobenen Regelungen dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Die bestehenden Wartelisten zur Förderung investiver Maßnahmen im Sportstättenbau werden mit sofortiger Wirkung geschlossen.

 

  1. Die auf den bestehenden Wartelisten aufgeführten, zu einer Förderung angemeldeten Maßnahmen erhalten unter Fortwirkung der aufgehobenen Richtlinien unter Ziffer 1 für den auf der Warteliste verzeichneten, konkreten Förderantrag einen Zuschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg in Höhe von 10 % der festgestellten zuwendungsfähigen Kosten, sofern die Maßnahme
    1. bereits umgesetzt ist, aber noch nicht für eine Förderung in Betracht kam, oder
    2. diese bereits begonnen ist und spätestens bis zum 31.12.2015 abgeschlossen und abgerechnet ist.

 

  1. Im Haushaltsplan des Jahres 2014 stehen auf dem Produkt 1.08.01.01.00 und der Maßnahme "Zuschüsse für Vereinssportanlagen" Mittel im Umfang von 198.000 EUR haushaltsrechtlich zur Verfügung.

 

  1. Die zur Abarbeitung der Wartelisten darüber hinaus erforderlichen Mittel werden gemäß § 100 HGO bis zu einer Höhe von 425.000 EUR auf dem Produkt  1.08.01.01.00 unter der Maßnahme "Zuschüsse für Vereinssportanlagen" überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen auf dem Produkt 1.12.01.01.00  und der Maßnahme „K 123 GE Semd-Hab., K 124 Hab.-Klein-Zimmern“.

 

  1. Dem Kreistag ist über den Schul-, Kultur- und Sportausschuss über die Abarbeitung der Wartelisten zu berichten.

 

  1. In Ziffer III. der Richtlinien über die Sportförderung des Landkreises Darmstadt-Dieburg werden die Worte „Die Sportkreise 33 und 34 erhalten“ durch „Der Sportkreis Darmstadt-Dieburg erhält“ ersetzt. In Ziffer III.1. wird das Wort „ihre“ durch das Wort „seine“ ersetzt.
    In Ziffer IV der Richtlinien über die Sportförderung des Landkreises Darmstadt-Dieburg werden die Worte „den beiden Sportkreisen 33 und 34“ durch „dem Sportkreis Darmstadt-Dieburg“ ersetzt.