Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Jakoubek berichtet:

 

Für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung wurde mit der DB AG am 24.10.2002 eine Vereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) abgeschlossen. Nach dieser dürfen Aufträge bis zur Höhe der Kostenvoranschläge von der Bahn ohne vorherige Zustimmung vergeben werden. Nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung wurde die Maßnahme von der DB AG an die Firma Himmel & Papesch GmbH vergeben. Das Ausschreibungsergebnis liegt bei 647.234,48 € (brutto).

 

Hierbei handelt es sich nicht um die Gesamtkosten der Maßnahme. Nach der der Vereinbarung nach dem EKrG beiliegenden Kostenermittlung entstehen so noch weitere Kosten für Fertigungsleistungen der Bahn (ca. 83.000 €) sowie Verwaltungskosten (ca. 75.000 €). An  weiteren Kosten werden ca. 10.000 €  an Baukosten für die Straße genannt. Nach Mitteilung der DB AG wird der in der Vereinbarung genannte Kostenrahmen (veranschlagte Gesamtkosten 899.261,35 €) eingehalten bzw. unterschritten.

 

Nach Fertigstellung der Maßnahme ist mit der Zahlung eines Vorteilsausgleiches durch die DB AG an den Landkreis in Höhe von 380.200 € zu rechnen.

 

Für die Maßnahme stehen insgesamt etwa 900.000 € zur Verfügung: 51.129 € aus Resten aus Vorjahren, 400.000 € aus dem Wirtschaftsplan 2004, sowie 450.000 € über eine Verpflichtungsermächtigung im Wirtschaftsplan 2005.

 

Es wurde eine Zuwendung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Höhe von 318.300 € bewilligt. Eine erste Zuwendungsrate in Höhe von 49.300 € ist im Jahr 2006 vorgesehen.