Beschluss: Kenntnis genommen

 

Herr Landrat Schellhaas teilt mit,

 

dass das Bundeskartellamt das Zusammenschlussvorhaben innerhalb der Monatsfrist freigegeben hat. Eine vertiefte Prüfung mit einer umfassenden Marktbefragung wurde nicht durchgeführt.

Auf mündliche Nachfrage erläuterte das Bundeskartellamt, dass auf der Grundlage der von den Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg sowie der Klinikum Darmstadt GmbH in der Anmeldung übermittelten Angaben und Daten (§ 21 Daten) seitens des Bundeskartellamts doch keine vertiefte Marktbefragung durchgeführt werden muss. Die aus den Verfahren Heidelberg/Bergstraße und Frankfurt-Höchst/Main-Taunus-Kreis vorliegenden Daten haben dem Bundeskartellamt zusammen mit den im Antrag enthaltenen Angaben ausgereicht, um das Verfahren abschließen zu können, ohne nochmals eine erneute Marktbefragung durch Anschreiben der Mitbewerber durchzuführen. Nach Auffassung des Bundeskartellamtes führt das Vorhaben zwar dazu, dass im Großraum Darmstadt/ Darmstadt-Dieburg ein erheblicher Marktanteil entstünde. Allerdings würden von den anderen Kliniken aus dem Stadtgebiet Darmstadt, den umliegenden Häusern, wie dem Kreiskrankenhaus Groß-Gerau, kleineren Anbietern wie dem St. Rochus Krankenhaus und der Uniklinik Heidelberg ausreichende Ausweichalternativen für die Patienten bestehen. Eine vertiefte Prüfung sei daher entbehrlich.

Damit bestehen für den Zusammenschluss der Kreisklinik Darmstadt-Dieburg und der Klinikum Darmstadt GmbH keine kartellrechtlichen Einschränkungen mehr.