Nachtrag: 03.06.2014

Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Partnerschaften dürfen nur eingegangen bzw. fortgeführt werden, wenn ein Austausch zwischen den jeweiligen Bürgerinnen und Bürgern bzw. Vereinen und Verbänden mit deutlich weniger, mindestens jedoch 50 % weniger, kommunalen Zuschüssen möglich ist.

 

  1. Die Aufwendungen für die Förderung partnerschaftlicher Beziehungen werden ab dem Haushaltsjahr 2014 zunächst um 50 % (= 5.000 Euro) gekürzt. Die Förderrichtlinien sind unter Einbeziehung von Eigenanteilen anzupassen.

 

  1. Um entstehende Kosten für die landkreiseigenen Veranstaltungen zu reduzieren, soll der Partnerschaftsverein dabei unterstützt werden, Drittmittel einzuwerben. Dabei sollen insbesondere Fördermöglichkeiten aus EU-Mitteln ausgeschöpft werden.