Nachtrag: 03.06.2014

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Aufwendungen für Veranstaltungen sind auf das absolut notwendige Mindestmaß zu beschränken. Jede Maßnahme bedarf der vorherigen Zustimmung durch die zuständige Dezernatsleitung.
  2. Dem Kreistag ist über die von den Dezernatsleitungen freigegebenen Veranstaltungen in der Kernverwaltung und in den Eigenbetrieben erstmals zur Aufstellung des Haushalts 2015 zu berichten. Dabei sind neben den Kosten die Zielsetzungen und beabsichtigten Wirkungen darzulegen und die Aufwendungen dafür dauerhaft zu minimieren.