Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird gem. § 52 Abs. 1 HKO in Verbindung mit § 97 Abs. 1 HGO vom Kreisausschuss festgestellt und sodann dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Er enthält folgende Festlegungen:

 

  1. Im ordentlichen Ergebnis werden die Erträge um 3.485.291 Euro auf 381.832.188 Euro erhöht und damit der Fehlbedarf des ordentlichen Ergebnisses gegenüber bisher 27.279.620 Euro auf 23.794.329 Euro neu festgesetzt. Die außerordentlichen Aufwendungen und Erträge werden nicht geändert.

 

  1. Der Saldo im Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit wird nicht geändert. Die Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden nicht geändert. Der Zahlungsmittelbedarf im Finanzhaushalt wird nicht geändert.

 

  1. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen und der Höchstbetrag der Kassenkredite werden durch die Nachtragshaushaltssatzung nicht geändert.

 

  1. Der Hebesatz für die Kreisumlage wird um 1,14 %-Punkte auf 39,99 % erhöht und der Hebesatz für die Schulumlage um 1,14 %-Punkte auf 18,01 % vermindert. Der Gesamthebesatz aus Kreis- und Schulumlage in Höhe von 58,0 % bleibt unverändert.

 

  1. Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.