Nachtrag: 23.06.2014

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die nachstehende Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird beschlossen:

 

Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg

 

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in seiner Sitzung am 23.06.2014 auf Grund des § 5 Absatz 1 Hessische Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I, S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl. I, S. 786, 794) in Verbindung mit § 26 a Absatz 4 HKO die nachstehende Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg beschlossen.

 

Artikel 1

 

1. § 4 wird wie folgt neu gefasst:


„(1) Für die Durchführung von Klausurtagungen stellt der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg den Fraktionen jährlich ein Budget zur Verfügung, das nach dem Stärkeverhältnis der im Kreistag vertretenen Fraktionen auf diese verteilt wird.
(2) Im Rahmen des den einzelnen Fraktionen zur Verfügung gestellten Budgets können diese nach vorheriger Genehmigung durch die Kreistagsvorsitzende oder den Kreistagsvorsitzenden Klausurtagungen durchführen. Die Budgetverwaltung obliegt dem Büro der Kreistagsvorsitzenden oder dem Büro des Kreistagsvorsitzenden. Die Verwendungsnachweisprüfung der Fördermittel obliegt dem Revisionsamt. Nicht verbrauchte Mittel stehen weder anderen Fraktionen zur Verfügung, noch können diese in Folgejahre übertragen werden.
(3) Sofern andere Regelungen nicht bestehen, gelten für die Abrechnung der Klausuren die Bestimmungen des Hessischen Reisekostenrechts.“

 

2. In § 5 Absatz 1 wird „- Abteilung Allgemeine Verwaltung/Organisation (II/2) -“ gestrichen.“

 

3. Im Haushaltsjahr 2014 bereits gemäß § 4 der Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg in der bis zum 30.06.2014 geltenden Fassung in Anspruch genommene Mittel der Fraktionsförderung zur Durchführung von Klausurtagungen werden auf das Budget der jeweiligen Fraktion in voller Höhe angerechnet.

 

Artikel 2

 

Die Satzung tritt zum 01.07.2014 in Kraft.