Anfrage der Fraktion von Die Linke:
1. Seit wann hat der Landkreis mit dem Werkhof Darmstadt im Bereich der außerschulischen Ausbildung zusammengearbeitet.
Auf Ebene des Landkreises seit 1998 im Rahmen von „Hilfe zur Arbeit“
mit der Zielgruppe sozial benachteiligte Jugendliche, die keinen Anspruch auf
Sozialhilfe besaßen. Im Jahr 2000 etwa wurden hier 7 Jugendliche gefördert.
Danach folgten Kooperationen mit
dem Werkhof e.V. in den Bereichen Berufsausbildungsvorbereitung für
benachteiligte junge Menschen 2003-2005 (5 Teilnehmer), Ausbildung zum
Industriemechaniker (2 Teilnehmer) und Ausbildung in der Migration 2004 (6
Teilnehmer) zustande, die jedoch alle hohe Abbruchquoten aufwiesen.
In der Umsetzung des SGB II folgte im Bereich außerschulische
Ausbildung erst 2012 die Förderung von 2 BaE-Plätzen im Rahmen des
Landesprogramms „Ausbildungsbudget 2012“.
2. Warum wurde die Förderung von Ausbildungsstellen im außerschulischen Bereich mit dem Werkhof eingestellt?
Mit Laufzeit 2012 bis 2015 werden derzeit zwei BaE-Plätze zum
Industriemechaniker gefördert. Der Werkhof bietet aber ausschließlich in diesem
Berufsbild BaE-Plätze an.
Die Kreisagentur für Beschäftigung präferiert jedoch den Einkauf von sog.
kooperativen BaE-Plätzen, da diese eine höchstmögliche Flexibilität für die
Bewerberinnen und Bewerber bieten. So kann individuell auf die Bedürfnisse,
Fähigkeiten, Neigungen und Interessen der Jugendlichen eingegangen werden, da
die Träger, die kooperative BaE-Plätze anbieten, diese in vielen
unterschiedlichen Ausbildungsberufen vorhalten können z.B. kaufmännische
Berufe, Berufe im Einzelhandel, unterschiedlichste Handwerksberufe bis hin zum
Elektroniker. Das Angebot des Werkhofs ist auf einen einzigen Ausbildungsberuf
beschränkt. Deshalb wurden über die unter 1. genannten BaE-Plätze hinaus keine
weiteren gefördert.
3. Ist es nicht sinnvoller diese Förderung im Hinblick aud die hohe Erfolgsrate dieses Ausbildungszentrums weiter zu betreiben? ( IM letzten Jahr haben im Werkhof 83,83% der Absolventen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten!)
Nein, siehe Antwort zu 2. Würden BaE-Plätze beim Werkhof eingekauft
werden, müssten diese auch zwingend besetzt werden (weil sie unabhängig von
ihrer tatsächlichen Besetzung bezahlt werden müssen). Unter Umständen würden,
um Unterbelegung zu vermeiden, Jugendliche in das Berufsbild
Industriemechaniker hineingezwungen werden (müssen), ohne dafür ein Interesse
zu zeigen.
4. Ist es richtig, dass die Entscheidung, diese Förderung der Ausbildung mit dem Werkhof einzustellen, auf Grund fehlender Mittel getroffen wurde?
Die Entscheidung erfolgte vorwiegend
aus den genannten fachlichen Gründen und den damit verbundenen
flexibleren Einsatzmöglichkeiten.
Für die Eingliederung von Jugendlichen stehen andere geeignete Instrumente zur
Verfügung. Siehe auch Antwort zu 7.
5. Kann der Landkreis ( KFB ) durch Aufstockung eigener Mittel diese Förderung der Ausbildung mit dem Werkhof weiter betreiben?
Dies wird als nicht zielführend gesehen. Siehe Antwort zu 2. und 3.
6. Gibt es eine Aufstellung über die Entlastung der KFB, wenn diese Menschen aus der Unterstützungsleistung durch die KFB kommen und nach Abschluss der Ausbildung beim Werkhof eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten?
Nein.
7. Sind bei der Entscheidung diese Ausbildung im Werkhof einzustellen ausschließlich finanzielle Gründe maßgebend gewesen?
Nein, nicht ausschließlich. Siehe Antwort zu 2. und 3.
Daneben sind aber auch finanzielle Gründe entscheidend. Der Bund hat in den
letzten Jahren die der KfB zur Verfügung gestellten Eingliederungsmittel fast
halbiert. Zur Erklärung die Entwicklung des EGT in den Jahren 2008 bis 2014:
2008 |
11.870.830,00 € |
2009 |
9.337.422,00 € |
2010 |
11.635.200,00 € |
2011 |
8.999.136,00 € |
2012 |
7.089.557,00 € |
2013 |
6.009.385,00 € |
2014 |
6.825.847,00 € |
Für die Verwendung des Eingliederungstitels gilt der gesetzlich
normierte Grundsatz von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§3(1) Satz 4 SGB
II). Daher müssen verstärkt kostengünstige, aber dennoch erfolgreiche Maßnahmen
eingesetzt werden, um möglichst viele Jugendliche fördern zu können.
8. Können im Landkreis ESF- Mittel oder Mittel aus dem Förderprogramm „Jugend stärken im Quartier beantragt worden?
Entsprechend den geplanten Eckpunkten des BMFSFJ und BMVBS zum Modellprogramm. „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ ESF-Förderperiode 2014-2020, ist die Zielgruppe des
Programms: Junge Menschen i. S. d. § 13 SGB VIII im Alter von 12 bis 26 Jahren
mit und ohne Migrationshintergrund, die von den Angeboten der
allgemeinen und beruflichen Bildung, Grundsicherung für Arbeitssuchende
und/oder Arbeitsförderung nicht mehr erfasst / erreicht werden.
Das Programm ist also nicht an die durch die KfB betreuten jungen Menschen
adressiert.