Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

1.      Seit wann hat der Landkreis mit dem Werkhof Darmstadt im Bereich der außerschulischen Ausbildung zusammengearbeitet.

 

Auf Ebene des Landkreises seit 1998 im Rahmen von „Hilfe zur Arbeit“ mit der Zielgruppe sozial benachteiligte Jugendliche, die keinen Anspruch auf Sozialhilfe besaßen. Im Jahr 2000 etwa wurden hier 7 Jugendliche gefördert.

Danach folgten  Kooperationen mit dem Werkhof e.V. in den Bereichen Berufsausbildungsvorbereitung für benachteiligte junge Menschen 2003-2005 (5 Teilnehmer), Ausbildung zum Industriemechaniker (2 Teilnehmer) und Ausbildung in der Migration 2004 (6 Teilnehmer) zustande, die jedoch alle hohe Abbruchquoten aufwiesen.

In der Umsetzung des SGB II folgte im Bereich außerschulische Ausbildung erst 2012 die Förderung von 2 BaE-Plätzen im Rahmen des Landesprogramms „Ausbildungsbudget 2012“.

 

 

2.      Warum wurde die Förderung von Ausbildungsstellen im außerschulischen Bereich mit dem Werkhof eingestellt?

 

Mit Laufzeit 2012 bis 2015 werden derzeit zwei BaE-Plätze zum Industriemechaniker gefördert. Der Werkhof bietet aber ausschließlich in diesem Berufsbild BaE-Plätze an.

Die Kreisagentur für Beschäftigung präferiert jedoch den Einkauf von sog. kooperativen BaE-Plätzen, da diese eine höchstmögliche Flexibilität für die Bewerberinnen und Bewerber bieten. So kann individuell auf die Bedürfnisse, Fähigkeiten, Neigungen und Interessen der Jugendlichen eingegangen werden, da die Träger, die kooperative BaE-Plätze anbieten, diese in vielen unterschiedlichen Ausbildungsberufen vorhalten können z.B. kaufmännische Berufe, Berufe im Einzelhandel, unterschiedlichste Handwerksberufe bis hin zum Elektroniker. Das Angebot des Werkhofs ist auf einen einzigen Ausbildungsberuf beschränkt. Deshalb wurden über die unter 1. genannten BaE-Plätze hinaus keine weiteren gefördert.

 

3.      Ist es nicht sinnvoller diese Förderung im Hinblick aud die hohe Erfolgsrate dieses Ausbildungszentrums weiter zu betreiben?  ( IM letzten Jahr haben im Werkhof 83,83% der Absolventen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten!)

 

Nein, siehe Antwort zu 2. Würden BaE-Plätze beim Werkhof eingekauft werden, müssten diese auch zwingend besetzt werden (weil sie unabhängig von ihrer tatsächlichen Besetzung bezahlt werden müssen). Unter Umständen würden, um Unterbelegung zu vermeiden, Jugendliche in das Berufsbild Industriemechaniker hineingezwungen werden (müssen), ohne dafür ein Interesse zu zeigen.

 

 

4.      Ist es richtig, dass die Entscheidung, diese Förderung der Ausbildung mit dem Werkhof einzustellen,  auf Grund fehlender Mittel getroffen wurde?

 

Die Entscheidung erfolgte vorwiegend  aus den genannten fachlichen Gründen und den damit verbundenen flexibleren Einsatzmöglichkeiten.
Für die Eingliederung von Jugendlichen stehen andere geeignete Instrumente zur Verfügung. Siehe auch Antwort zu 7.

 

5.      Kann der Landkreis ( KFB ) durch Aufstockung eigener Mittel diese Förderung der Ausbildung mit dem Werkhof weiter betreiben?

 

Dies wird als nicht zielführend gesehen. Siehe Antwort zu 2. und 3.

 

6.      Gibt es eine Aufstellung über die Entlastung der KFB, wenn diese Menschen aus der Unterstützungsleistung durch die KFB  kommen und nach Abschluss der Ausbildung beim Werkhof eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten?

 

Nein.

 

 

7.      Sind bei der Entscheidung diese Ausbildung im  Werkhof einzustellen ausschließlich  finanzielle Gründe maßgebend gewesen?

 

Nein, nicht ausschließlich. Siehe Antwort zu 2. und 3.

Daneben sind aber auch finanzielle Gründe entscheidend. Der Bund hat in den letzten Jahren die der KfB zur Verfügung gestellten Eingliederungsmittel fast halbiert. Zur Erklärung die Entwicklung des EGT in den Jahren 2008 bis 2014:

2008

11.870.830,00 €

2009

9.337.422,00 €

2010

11.635.200,00 €

2011

8.999.136,00 €

2012

7.089.557,00 €

2013

6.009.385,00 €

2014

6.825.847,00 €

 

Für die Verwendung des Eingliederungstitels gilt der gesetzlich normierte Grundsatz von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§3(1) Satz 4 SGB II). Daher müssen verstärkt kostengünstige, aber dennoch erfolgreiche Maßnahmen eingesetzt werden, um möglichst viele Jugendliche fördern zu können.

 

 

8.      Können im Landkreis ESF- Mittel oder Mittel aus dem Förderprogramm „Jugend stärken im Quartier beantragt worden? 

 

Entsprechend den geplanten Eckpunkten des BMFSFJ und BMVBS zum Modellprogramm. „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ ESF-Förderperiode 2014-2020, ist die Zielgruppe des Programms: Junge Menschen i. S. d. § 13 SGB VIII im Alter von 12 bis 26 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund, die von den Angeboten der allgemeinen und beruflichen Bildung, Grundsicherung für Arbeitssuchende und/oder Arbeitsförderung nicht mehr erfasst / erreicht werden.
Das Programm ist also nicht an die durch die KfB betreuten jungen Menschen adressiert.