Anfrage der Fraktion von Die Linke:
1. Aus der beiliegenden Statistik der Bundesagentur für Arbeit geht hervor, dass für den Landkreis Darmstadt- Dieburg ein Anteil von 47,13 % an im Berichtszeitraum neu festgestellte neue Sanktionen bei ALG II- Beziehern vorgenommen wurden. Was Ist die Ursache für den sehr hohen Anteil im Vergleich zu anderen Städten und Landkreisen?
Mit Einführung der neuen Software
OPEN/Prosoz zum 01.01.2013 mussten alle leistungsrelevanten Daten mit dem
allgemeinen Beginndatum 01.01.2013 versehen werden, um sie von dem alten
Fachverfahren Prosoz/SWin abzugrenzen. Die Bundesagentur für Arbeit hat
fälschlicherweise angenommen, dass dies neu festgestellte Sanktionen sind. Das
ist jedoch nicht der Fall. Der Anteil von 47,13 % ist falsch.
2. Waren dies insbesondere Sanktionen, bei Meldeversäumnissen beim ärztlichen oder psychologischen Dienst?
Tatsächlich resultieren rund die Hälfte aller bestehenden Sanktionen
aus Meldeversäumnissen beim Ärztlichen oder Psychologischen Dienst und ziehen
eine Kürzung der maßgeblichen Regelleistung von 10% nach sich!
Nachstehend sind die bestehenden Sanktionen für den Monat April
dargestellt. Mit 357 bestehenden Sanktionen bei 10.205 eLb ergibt sich eine
Sanktions-quote von 3,5 %. Es ist
offensichtlich, dass diese monatlich ausweisbare Quote der bestehenden
Sanktionen nicht mit der der Anfrage
zugrunde liegenden Quote übereinstimmt und hier durch die in der Antwort zu
Frage 1 dargestellte unzutreffende Interpretation ein Zerrbild entsteht.
Stand April 2014 |
Quote |
10205 eLb's |
|
3,5% |
357 bestehende Sanktionen |
|
|
|
Sanktionsgrund |
|
Anzahl von Kunden |
Weigerung Erfüllung der
Pflichten der Eingliederungsvereinbarung |
30% der Regelleistung |
19 |
Weigerung Erfüllung der
Pflichten der Eingliederungsvereinbarung |
nur KdU wird gewährt |
7 |
Weigerung Erfüllung der
Pflichten der Eingliederungsvereinbarung |
60% der Regelleistung |
14 |
Weigerung Erfüllung der
Pflichten der Eingliederungsvereinbarung |
100% des AlgII |
6 |
Weigerung Aufnahme oder
Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, AGH, geförderten Arbeit |
30% der Regelleistung |
12 |
Weigerung Aufnahme oder
Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, AGH, geförderten Arbeit |
nur KdU wird gewährt |
2 |
Weigerung Aufnahme oder
Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, AGH, geförderten Arbeit |
60% der Regelleistung |
14 |
Weigerung Aufnahme oder
Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, AGH, geförderten Arbeit |
100% des AlgII |
1 |
Weigerung Aufnahme oder
Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, AGH, geförderten Arbeit |
100% des AlgII |
1 |
Verminderung von
Einkommen/Vermögen |
30% der Regelleistung |
1 |
Anspruch auf ALG ruht wegen
Eintritt einer Sperrzeit oder Erlöschen des Anspruchs nach SGB III |
30% der Regelleistung |
2 |
Anspruch auf ALG ruht wegen
Eintritt einer Sperrzeit oder Erlöschen des Anspruchs nach SGB III |
nur KdU wird gewährt |
1 |
Erfüllung Voraussetzungen
für Eintritt einer Sperrzeit nach SGB III |
30% der Regelleistung |
3 |
Erfüllung Voraussetzungen
für Eintritt einer Sperrzeit nach SGB III |
nur KdU wird gewährt |
1 |
Meldeversäumnis beim Träger |
10% der Regelleistung |
82 |
Meldeversäumnis beim
Ärztlichen oder Psychologischen Dienst |
10% der Regelleistung |
191 |
|
|
357 |
3. Gibt es Maßnahmen um den hohen Anteil an Sanktionen auf ein übliches Maß wie bei anderen Städten und Landkreisen zu erreichen?
Nein. Es gibt keine geschäftspolitische Vorgabe, die Sanktionsquote in
irgendeine Richtung zu beeinflussen! Vielmehr werden vorliegende Sachverhalte
nach geltendem Recht i.S.d. §§ 31 ff. SGB II gewürdigt!
4. Welche Kosteneinsparungen ergeben sich durch den hohen Anteil an neuen Sanktionen bei der KFB?
Für den Landkreis Darmstadt-Dieburg ergeben sich durch Sanktionen keine
signifikanten Kosteneinsparungen, da die Kürzungen ja überwiegend bei den vom
Bund zu tragenden Regelleistungen abgezogen werden.
5. Gibt es einen Zusammenhang zwischen den hohen Sanktionen und einer Kosteneinsparung bei der KFB?
Nein, denn die Kreisagentur für Beschäftigung hat keine hohe
Sanktionsquote!
Für die Beantwortung dieser Fragen sind Personalkosten in Höhe von 80,48 € entstanden.