Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

1.      Aus der beiliegenden Statistik der Bundesagentur für Arbeit geht hervor, dass für den Landkreis Darmstadt- Dieburg  ein Anteil von 47,13 % an im Berichtszeitraum neu festgestellte neue  Sanktionen bei ALG II- Beziehern vorgenommen wurden. Was Ist die Ursache für den sehr hohen Anteil im Vergleich zu anderen Städten und Landkreisen?

 

Mit Einführung der neuen Software OPEN/Prosoz zum 01.01.2013 mussten alle leistungsrelevanten Daten mit dem allgemeinen Beginndatum 01.01.2013 versehen werden, um sie von dem alten Fachverfahren Prosoz/SWin abzugrenzen. Die Bundesagentur für Arbeit hat fälschlicherweise angenommen, dass dies neu festgestellte Sanktionen sind. Das ist jedoch nicht der Fall. Der Anteil von 47,13 % ist falsch.

 

2.      Waren dies insbesondere Sanktionen, bei Meldeversäumnissen beim ärztlichen oder psychologischen Dienst?

 

Tatsächlich resultieren rund die Hälfte aller bestehenden Sanktionen aus Meldeversäumnissen beim Ärztlichen oder Psychologischen Dienst und ziehen eine Kürzung der maßgeblichen Regelleistung von 10% nach sich!

 

Nachstehend sind die bestehenden Sanktionen für den Monat April dargestellt. Mit 357 bestehenden Sanktionen bei 10.205 eLb ergibt sich eine Sanktions-quote von 3,5 %.  Es ist offensichtlich, dass diese monatlich ausweisbare Quote der bestehenden Sanktionen  nicht mit der der Anfrage zugrunde liegenden Quote übereinstimmt und hier durch die in der Antwort zu Frage 1 dargestellte unzutreffende Interpretation ein Zerrbild entsteht.

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand April 2014          

Quote

10205 eLb's

                        

3,5%

 357 bestehende Sanktionen

 

 

 

Sanktionsgrund

 

Anzahl von Kunden

Weigerung Erfüllung der Pflichten der Eingliederungsvereinbarung

30% der Regelleistung

19

Weigerung Erfüllung der Pflichten der Eingliederungsvereinbarung

nur KdU wird gewährt

7

Weigerung Erfüllung der Pflichten der Eingliederungsvereinbarung

60% der Regelleistung

14

Weigerung Erfüllung der Pflichten der Eingliederungsvereinbarung

100% des AlgII

6

Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, AGH, geförderten Arbeit

30% der Regelleistung

12

Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, AGH, geförderten Arbeit

nur KdU wird gewährt

2

Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, AGH, geförderten Arbeit

60% der Regelleistung

14

Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, AGH, geförderten Arbeit

100% des AlgII

1

Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, AGH, geförderten Arbeit

100% des AlgII

1

Verminderung von Einkommen/Vermögen

30% der Regelleistung

1

Anspruch auf ALG ruht wegen Eintritt einer Sperrzeit oder Erlöschen des Anspruchs nach SGB III

30% der Regelleistung

2

Anspruch auf ALG ruht wegen Eintritt einer Sperrzeit oder Erlöschen des Anspruchs nach SGB III

nur KdU wird gewährt

1

Erfüllung Voraussetzungen für Eintritt einer Sperrzeit nach SGB III

30% der Regelleistung

3

Erfüllung Voraussetzungen für Eintritt einer Sperrzeit nach SGB III

nur KdU wird gewährt

1

Meldeversäumnis beim Träger

10% der Regelleistung

82

Meldeversäumnis beim Ärztlichen oder Psychologischen Dienst

10% der Regelleistung

191

 

 

357

 

3.      Gibt es Maßnahmen um den hohen Anteil an Sanktionen  auf ein übliches Maß wie bei anderen Städten und Landkreisen zu erreichen?

 

Nein. Es gibt keine geschäftspolitische Vorgabe, die Sanktionsquote in irgendeine Richtung zu beeinflussen! Vielmehr werden vorliegende Sachverhalte nach geltendem Recht i.S.d. §§ 31 ff. SGB II gewürdigt!

 

4.      Welche Kosteneinsparungen ergeben sich durch den hohen Anteil an neuen Sanktionen bei der KFB?

 

Für den Landkreis Darmstadt-Dieburg ergeben sich durch Sanktionen keine signifikanten Kosteneinsparungen, da die Kürzungen ja überwiegend bei den vom Bund zu tragenden Regelleistungen abgezogen werden.

 

5.      Gibt es einen Zusammenhang zwischen den hohen Sanktionen und einer Kosteneinsparung bei der KFB?

 

Nein, denn die Kreisagentur für Beschäftigung hat keine hohe Sanktionsquote!

 

Für die Beantwortung dieser Fragen sind Personalkosten in Höhe von 80,48 € entstanden.