Gemäß Beschluss des Kreistages vom 24. Juni 2002 (Drucksache 816/VIII) entscheidet der Landrat bis zu einem Betrag von 25.000 € und der Kreisausschuss bis zu einem Betrag von 50.000,00 € über die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach § 100 HGO.
Der Kreistag ist von diesen Entscheidungen regelmäßig zu unterrichten.
In der Zeit vom 01.07.2013 bis zum 31.12.2013 wurden die in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bewilligt.