Sitzung: 11.06.2014 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 2060-2014/DaDi
Beschluss:
Als Strahlenschutzbevollmächtigter im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 3 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) wird Herr Christian Keller, Betriebsleiter Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg, benannt.
Der Strahlenschutzbevollmächtigte darf im Rahmen seiner Funktion Strahlenschutzbeauftragten für den Eigenbetrieb Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg schriftlich bestellen. Die Bestellung der Strahlenschutzbeauftragten werden der Betriebskommission zur Kenntnis gegeben.