Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Als Strahlenschutzbevollmächtigter im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 3 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) wird Herr Christian Keller, Betriebsleiter Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg, benannt.

 

Der Strahlenschutzbevollmächtigte darf im Rahmen seiner Funktion Strahlenschutzbeauftragten für den Eigenbetrieb Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg schriftlich bestellen. Die Bestellung der Strahlenschutzbeauftragten werden der Betriebskommission zur Kenntnis gegeben.