Beschluss: Kenntnis genommen

Frau Erste Kreisbeigeordnete Lück

 

teilt mit, dass aktuell ca. 360 Jugendgruppen in Vereinen und Verbänden mit dem als Anlage beigefügten Schreiben über die Notwendigkeit der Vorlage einer Schutzvereinbarung gemäß § 82 a SGB VIII informiert werden (1657-2013).

 

Für die Fachkräfte der Vereine und Verbände werden auch entsprechende Fortbildungen angeboten.

 

Durch die kreisangehörigen Kommunen wird die Initiative unterstützt, wie sich aus dem ebenfalls beigefügten Schreiben der Kreisversammlung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vom 18.02.2014 ergibt.

 

Frau Lück weist darauf hin, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg durch Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe sicherstellen soll, dass unter deren Verantwortung ehrenamtlich keine einschlägig vorbestraften Personen in Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt werden. Diese Bestimmung wurde durch das Bundeskinderschutzgesetz in das SGB VIII aufgenommen. Es handelt sich um eine Pflichtleistung der Jugendhilfe, die der Kinder- und Jugendförderung beim Jugendamt zugewiesen wurde.