Nachtrag: 02.04.2014

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen sind auf das absolut notwendige Mindestmaß zu beschränken. Jede Maßnahme bedarf der vorherigen Zustimmung durch die zuständige Dezernatsleitung.
  2. Dem Kreistag ist über die von den Dezernatsleitungen freigegebenen Publikationen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit in der Kernverwaltung und in den Eigenbetrieben vierteljährlich zu berichten. Dabei sind neben den Kosten die Zielsetzungen und beabsichtigten Wirkungen darzulegen.
  3. Die Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen im Kreishaushalt werden auf 150.000 Euro begrenzt.