Nachtrag: 26.03.2014

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Landkreis Darmstadt-Dieburg gründet frühestens zum 01.07.2014 in Ober-Ramstadt, Darmstädter Strasse ein Medizinisches Versorgungszentrum nach § 95 SGB V in der Rechtsform einer GmbH. Zu diesem Zweck übernimmt der Landkreis Darmstadt-Dieburg die jeweiligen Praxisanteile an der Berufsausübungsgemeinschaft Dr. Doerr (33,33%), Dr. Steitz-Doerr (33,33 %) und Herr Krist (33,33 %) mit zwei hausärztlichen Vertragsarztsitzen sowie einen internistisch-fachärztlichen Vertragsarztsitz. Der Kaufpreis der Vertragsarztsitze beläuft sich insgesamt auf Euro 400.000,-. Die erforderlichen Mittel zur Gründung der GmbH und zum Ankauf der Praxisanteile in Höhe von insgesamt Euro 425.000,- stehen im Finanzhaushalt 2014 des Landkreises Darmstadt-Dieburg zur Verfügung.

 

2.      Der Landkreis Darmstadt-Dieburg wird gem. § 95 Abs. 2 SGB V als Gesellschafter des MVZ eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung für Forderungen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gegen das medizinische Versorgungszentrum aus dessen vertragsärztlicher Tätigkeit abgeben.