Nachtrag: 20.11.2013

Beschluss: Kenntnis genommen

Erste Kreisbeigeordnete Lück

 

übergibt mit Bezug auf TOP 1 des Kreistagsbeschlusses vom 30.09.2013 (Vorlage-Nr. 1725-2012) das Schreiben des Hessischen Sozialministeriums vom 01.11.2013, mit dem klargestellt wird, dass ab dem 01.01.2014 keine Bundesmittel mehr für Schulsozialarbeit und „Hortmittagessen“ aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung gestellt werden.

 

Mit Blick auf TOP 2 des bereits erwähnten Beschlusses wird mitgeteilt:

 

  • Das als Fachkräfte, die im Bereich der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit an Schule eingesetzt werden können, nach den Vorgaben des § 72 SGB VIII tatsächlich nur solche Personen in Frage kommen können, die sich für die jeweilige Aufgabe nach ihrer Persönlichkeit eignen und eine dieser Aufgabe entsprechende Fachbildung erhalten haben (Fachkräfte).

 

  • Dies bedeutet für den dem Kreisausschuss erteilten Prüfauftrag, dass grundsätzlich nur pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung mit entsprechender Fachausbildung (Sozialarbeiter/Sozialpädagogen) für die Wahrnehmung dieser Aufgabe in Frage kommen. Die persönliche Eignung wäre eine weitere Voraussetzung.

 

  • Festzustellen ist, dass es in keinem Bereich sozialer Leistungserbringungen des Kreises zu vertreten ist, vier Stellen abzuziehen und dem Bereich der Jugendsozialarbeit an Schulen zuzuweisen.

 

Resümierend ist auf diesem Hintergrund festzustellen, dass eine Beibehaltung des bisherigen Leistungsrahmens im Bereich „Schulsozialarbeit“ des Landkreises Darmstadt-Dieburg nur dann sicherzustellen ist, wenn vier zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen und Honorarmittel zur Fortsetzung des gemeinsam mit dem Christlichen Jugenddorfwerk Deutschland (CJD Rhein-Main) betriebenen Projektes der Schulsozialarbeit an Grundschulen („Entdecke deine Möglichkeiten“) bereitgestellt werden.

 

Das Projekt mit dem CJD hat als ein möglicher Baustein zum Aufbau rhythmisierter schulischer Betreuung in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe Modellcharakter. Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes waren hierfür 87.000,-- € bereitgestellt worden (Vorlage-Nr. 1294-2013).

 

Aus dem Bereich der Förderschulen in ihrer besonderen Zusammensetzung von Schülerinnen und Schülern wird ein starker Unterstützungsbedarf schulischer Maßnahmen durch die Jugendhilfe benannt (Vorlage-Nr. 1516-2013).

 

Für die Entscheidung über die Bereitstellung zusätzlicher Personalstellen und Sachmittel ist gemäß § 30 HKO die ausschließliche Zuständigkeit des Kreistages gegeben, da die entsprechenden Entscheidungen Auswirkungen auf den Haushalt haben.