Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der 3. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird gem. § 52 Abs. 1 HKO in Verbindung mit § 97 Abs. 1 HGO vom Kreisausschuss festgestellt und sodann dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Er enthält folgende Festlegungen:
- Die ordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt werden um 2.913.540 Euro erhöht und damit der Fehlbedarf des ordentlichen Ergebnisses auf 27.842.755 Euro neu festgesetzt. Die außerordentlichen Aufwendungen und Erträge werden nicht geändert.
- Der Saldo im Finanzhaushalt aus laufender
Verwaltungstätigkeit verändert sich um
-2.913.540 Euro und wird auf -20.874.080 Euro neu festgesetzt.
- Der Saldo im Finanzhaushalt aus Investitionstätigkeit verändert sich um -300.000 Euro und wird auf -3.288.400 Euro neu festgesetzt.
- Der Saldo im Finanzhaushalt aus Finanzierungstätigkeit verändert sich um 300.000 Euro und wird auf -7.011.670 Euro neu festgesetzt.
- Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird um 300.000 Euro erhöht und auf 4.169.525 Euro neu festgesetzt.
- Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird um 2.000.000 Euro erhöht und auf 2.100.000 Euro neu festgesetzt.
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der Stellenplan und die Hebesätze für die Kreis- und Schulumlage werden durch die 3. Nachtragshaushaltssatzung nicht geändert.