Beschluss: verwiesen

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der 3. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird gem. § 52 Abs. 1 HKO in Verbindung mit § 97 Abs. 1 HGO vom Kreisausschuss festgestellt und sodann dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Er enthält folgende Festlegungen:

 

  1. Die ordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt werden um 2.913.540 Euro erhöht und damit der Fehlbedarf des ordentlichen Ergebnisses auf 27.842.755 Euro neu festgesetzt. Die außerordentlichen Aufwendungen und Erträge werden nicht geändert.

 

  1. Der Saldo im Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit verändert sich um
    -2.913.540 Euro und wird auf -20.874.080 Euro neu festgesetzt.

 

  1. Der Saldo im Finanzhaushalt aus Investitionstätigkeit verändert sich um -300.000 Euro und wird auf -3.288.400 Euro neu festgesetzt.

 

  1. Der Saldo im Finanzhaushalt aus Finanzierungstätigkeit verändert sich um 300.000 Euro und wird auf -7.011.670 Euro neu festgesetzt.

 

  1. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird um 300.000 Euro erhöht und auf 4.169.525 Euro neu festgesetzt.

 

  1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird um 2.000.000 Euro erhöht und auf 2.100.000 Euro neu festgesetzt.

 

  1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der Stellenplan und die Hebesätze für die Kreis- und Schulumlage werden durch die 3. Nachtragshaushaltssatzung nicht geändert.