Nachtrag: 15.10.2013

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die zur Leistung, der sich aus dem Nachtragshaushaltsplan 2013 des Zweckverbandes Gesundheitsamt über den Planansatz hinausgehenden erhöhten Umlagenzahlungen  erforderlichen Mittel werden gemäß § 100 HGO auf dem Produkt 1.07.02.01.01 und dem Sachkonto 7123000 überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen auf dem Produkt 1.01.01.01.04 und dem Sachkonto 5640000 in Höhe von 227.437,00 Euro, sowie durch Mehreinnahmen auf dem Produkt 1.15.02.01 und dem Sachkonto 5640000 in Höhe von 14.485,00 Euro.

 

Dieser Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gesundheitsamt zu dem im Verbandsvorstand am 25. September 2013 festgestellten Nachtragshaushaltsplan 2013.