Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der Freie Wähler-Piraten:

 

1.      Welche Möglichkeiten gibt es derzeit zur elektronischen Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises mit der Kreistagsverwaltung, bei der auf niedrigschwellige Art und Weise die Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der Kommunikation sichergestellt ist?

Gegenwärtig gibt es keine den Einwohnerinnen und Einwohnern eröffnete Form der elektronischen Kommunikation mit der Kreisverwaltung, die die oben skizzierten Voraussetzungen erfüllt.

2.      Falls es diese Möglichkeiten bereits gibt, welche technischen Standards kommen zum Einsatz?

siehe Frage 1

3.      Falls es noch keine Möglichkeiten zu einer solchen Kommunikation gibt: Wurde die Einführung bereits in der Vergangenheit geprüft? Falls ja, mit welchem Ergebnis?

Ja, die Möglichkeiten werden laufend geprüft und der erzielbare Nutzen gegen die damit verbundenen Aufwände abgewogen.
Der für die Kreisverwaltung anfallende Aufwand stand bis dato in keinem Verhältnis zum Nutzen. Dem Kreisausschuss war bei der jeweiligen Abwägung bewusst, dass die Nutzung auch angebotsabhängig ist.

Aktuell prüft die Abteilung Kreistagsbüro, E-Government die Eröffnung eines DE-Mail-Zugangs in organisatorischer und rechtlicher Hinsicht.


4.      Falls noch keine Einführung einer solchen Kommunikation geprüft wurde: Beabsichtigt die Verwaltung dies zu tun? Falls ja, mit welchem Zeithorizont?

siehe Frage 3

5.      Nach welchen Sicherheitsstandards erfolgt derzeit die elektronische Kommunikation der Kreisverwaltung mit anderen Verwaltungen (Städte und Gemeinden, Landesverwaltung, Bundesverwaltung, etc.)? Wie wird dabei die Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation sichergestellt?

Die elektronische Kommunikation mit anderen Verwaltungen erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben auf den von diesen eröffneten Zugangswegen in der Regel unverschlüsselt.
E-Mails an Kommunalverwaltungen, die am E-Mailverbund der ekom21 teilnehmen, sowie die hessische Landesverwaltung werden über direkte Verbindungen versandt.

Soweit für die Erfüllung von gesetzlichen Aufgaben die elektronische Übermittlung von personenbezogenen Daten erforderlich ist, kommen verfahrensbezogen gängige, erprobte Verschlüsselungsverfahren zum Einsatz.

 

Hintergrund:

Der Bundesinnenminister Friedrich vertrat am 16.07.2013 anlässlich seiner Anhörung im Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages die Auffassung, dass die technische Möglichkeit der technischen Ausspähung persönlicher Daten ein unabänderlicher Umstand sei und es die Aufgabe jedes einzelnen Bürgers wäre, selbst mehr für die Sicherheit seiner Daten zu tun.