Landrat Schellhaas
teilt mit, dass
die Aufsichtsbehörde eine erneute Genehmigung für die 2. Nachtrags-haushaltssatzung
für nicht erforderlich hält und legt das diesbezügliche Schreiben des
Regierungspräsidiums Darmstadt vom 27.08.2013 zur Kenntnisnahme vor.