Nachtrag: 11.09.2013

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Dritte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger wird in nachstehender Fassung beschlossen:

 

Dritte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger

 

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in seiner Sitzung am xx.xx.2013 auf Grund des § 5 Absatz 1 Hessische Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl. I S. 786, 794), in Verbindung mit § 27 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.05.2013 (GVBl. I S. 218), die nachfolgende Satzung beschlossen.

 

Artikel 1

1. § 4 Absatz 1 Buchstabe c) wird wie folgt neu gefasst:

 

„c) in Höhe von 750,00 Euro ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten, denen vorübergehend, für höchstens sechs Monate, ein eigenes Dezernat übertragen ist.“

 

2. In § 4 Absatz 1 wird als neuer Buchstabe d) eingefügt:

 

„d) in Höhe von 2.000,00 Euro ehrenamtliche Kreisbeigeordneten, denen ein eigenes Dezernat für einen Zeitraum länger als sechs Monate übertragen ist.“

 

Artikel 2

 

Diese Satzung tritt am 01. Oktober 2013 in Kraft.