Sitzung: 18.09.2013 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 1669-2013/DaDi
Beschluss:
Die gemäß § 22 Absatz 1 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) bzw. § 29 Absatz 1 des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) zu übernehmenden Kosten der Unterkunft und Heizung werden künftig in Anwendung der aktuellen Richtlinie vom 01.02.2013 bemessen und auf alle Fälle von Neubewilligung und Weiterbewilligung angewandt.