Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Die gemäß § 22 Absatz 1 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II)  bzw. § 29 Absatz 1 des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) zu übernehmenden Kosten der Unterkunft und Heizung werden künftig in Anwendung der aktuellen Richtlinie vom 01.02.2013  bemessen und auf alle Fälle von Neubewilligung und Weiterbewilligung angewandt.