Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

 

  1. Die Verteilung, der dem Landkreis Darmstadt-Dieburg durch das Regierungspräsidium zugewiesenen Flüchtlinge erfolgt prozentual gemäß der Einwohnerzahl der Kommunen auf der Grundlage des Zensus 2011. Siehe Tabelle in Anlage 1.

 

  1. Die Aufnahmequote der Kommunen errechnet sich aus den am 31.05.2013 in den einzelnen Kommunen lebenden Flüchtlingen (755 Personen) plus 200 Personen, die nach derzeitigem Stand dem Landkreis Darmstadt-Dieburg im Jahr 2013 noch zugewiesen werden sollen.

 

  1. Die Kommunen, die im Jahr 2013 bereits aufgrund von bestehenden Gemeinschaftsunterkünften oder durch bereits abgeschlossene Verträge für neue Gemeinschaftsunterkünfte ihr Aufnahmesoll überschritten haben, erhalten im Jahr 2013 keine zusätzlichen Zuweisungen. Frei gewordene Plätze in den Gemeinschaftsunterkünften werden nachbelegt. Hier handelt es sich um folgende Kommunen: Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Dieburg, Eppertshausen, Messel, Reinheim und Roßdorf. Der Anteil dieser Kommunen wird entsprechend auf die verbleibenden Kommunen verteilt.

 

  1. Ab dem 01.08.2013 werden neu ankommende Flüchtlinge, gemäß dem prozentualen Einwohneranteil auf die verbleibenden 16 Kommunen verteilt. Aus der in Anlage 2 beigefügten Tabelle ist zu entnehmen, wie hoch die Aufnahmeverpflichtung der Kommunen für das Jahr 2013 ist.

 

  1. Aufwendungen für Kosten der Unterkunft, die den Kommunen entstehen werden nach Absprache (vertragliche Regelung) vom Landkreis Darmstadt-Dieburg erstattet. Verwaltungs- und Personalkosten werden nicht erstattet.

 

  1. Der Beschluss des Kreisausschusses vom 21.08.1990 Nr.II/24/30 wird aufgehoben.