Beschluss: Kenntnis genommen

Erste Kreisbeigeordnete Lück

 

übergibt den neu aufgelegten Familienwegweiser des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Dieser wird Teil eines Informations- (Willkommens-) Paketes des Landkreises für junge Eltern bzw. Familien in all ihrer Unterschiedlich- und Vielfältigkeit im Landkreis Darmstadt-Dieburg.

 

Nach Artikel 1, § 2 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) sollen Eltern sowie werdende Mütter und Väter über Leistungsangebote zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren informiert werden. Den Eltern soll (ist im Gesetz als ‚Befugnis’ formuliert) ein persönliches Gespräch, auf Wunsch auch in deren Wohnung, angeboten werden.

 

Im Landkreis Darmstadt Dieburg ist es, anders als in kleineren Großstädten wie z.B. der Stadt Dormagen (Dormagener Modell – wurde so auch übernommen in der Stadt Darmstadt) als Flächenkreis, dem z.B. die Geburtsdaten aller Kinder im Landkreis nicht bekannt werden, nicht möglich bei allen neu geborenen Kindern einen Hausbesuch vorzunehmen. Mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern des Kreises wurde daher dem Grunde nach abgestimmt, dass sie allen Kindern, die bei ihrem Standesamt angemeldet werden (Jahrgänge 2013 und 2014), ein Begrüßungspaket des Landkreises zuleiten, bzw. auch persönlich übergeben. – Die einzelnen Kommunen haben hier eine unterschiedliche Praxis.

 

Neben dem Familienwegweiser wird das Begrüßungspaket ein Anschreiben an die Eltern enthalten mit dem Angebot des persönlichen Gesprächs, als kleines ‚Welcome-Geschenk’ des Kreises einen „KIWI-Löffel“ mit dem Signet des Kreises, sowie Broschüren der Erziehungsberatungsstellen, auch zu ‚frühen Hilfen’, einschließlich der Leistung ‚Familienhebammen’.

 

Familienwegweiser und „KIWI-Löffel“ wurden in einer Auflage von 7.500 Exemplaren bestellt. Jährlich werden im Landkreis ca. 2.500 Kinder geboren, so dass im Verlauf des Jahres 2014 dessen Fortschreibung erfolgen müsste. Der Familienwegweiser wird auch in Arztpraxen, öffentlichen Gebäuden, KiTa’s usw. ausgelegt.

 

Hinsichtlich des Familienwegweisers, dessen gesamte Herstellungskosten sich auf ca. 22.000,- € belaufen, erfolgten im Rahmen ‚sozial Sponsoring’ Zuwendungszusagen der beiden Sparkassen. – Ein Löffel kostet (ohne MwSt) incl. Aufdruck 0,69 ct. Es wurde davon abgesehen, diese über Werbeartikelhersteller zu beschaffen um Risiken z. B. durch die Verwendung schädlicher Substanzen, auszuschließen. Der beauftragte Hersteller (Fa. Koziol) hat in diesem Zusammenhang folgende Erklärung abgegeben:

 

„Hiermit erklären wir, dass unsere Produkte die dafür bestimmt sind mit

Lebensmittel in Kontakt zu kommen, den gesetzlichen Vorschriften der

Bedarfsgegenständeverordnung (bzw. Entsprechungen in den europäischen

Kunststoff-Richtlinien) sowie der Verordnung (EU) Nr.1935/2004 in

ihrer jeweils aktuellen Fassung entsprechen. Die Gesamtmigration sowie

die spezifischen Migrationen liegen bei spezifikationsgemäßer Anwendung

unter dem gesetzlichen Grenzwert. Die Prüfungen erfolgen nach

Richtlinie 82/711/EWG und 85/572/EWG. Die eingesetzten Materialien

und Rohstoffe entsprechen der Bedarfsgegenständeverordnung (bzw.

Entsprechungen in den europäischen Kunststoffrichtlinie 2002/72/EG ff)

Unter Berücksichtigung der in Kapitel VI, Artikel 22 und 23 der EU

Verordnung Nr. 10/2011 entsprechenden Übergangszeiten, behalten

unsere Konformitätserklärungen, sofern diese noch nicht angepasst

sind, Ihre Gültigkeit. Sollten Sie eine Konformitätserklärung gegenüber

ermächtigten Stellen benötigen und ihnen noch keine zugestellt

wurde, können Sie diese umgehend bei einem unserer Vertriebsmitarbeitern

anfordern.“

 

Die erforderliche Mittel stehen unter P 06 03 10 haushaltsrechtlich zur Verfügung. Die Zahlungen der Sparkassen (8.000,00 €) sind zweckentsprechend zu verwenden.