Sitzung: 18.09.2013 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 1564-2013/DaDi
Erste
Kreisbeigeordnete Lück
übergibt den neu aufgelegten Familienwegweiser des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Dieser wird Teil eines Informations- (Willkommens-) Paketes des Landkreises für junge Eltern bzw. Familien in all ihrer Unterschiedlich- und Vielfältigkeit im Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Nach Artikel 1, § 2 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) sollen Eltern sowie werdende Mütter und Väter über Leistungsangebote zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren informiert werden. Den Eltern soll (ist im Gesetz als ‚Befugnis’ formuliert) ein persönliches Gespräch, auf Wunsch auch in deren Wohnung, angeboten werden.
Im Landkreis Darmstadt Dieburg ist es, anders als in kleineren Großstädten wie z.B. der Stadt Dormagen (Dormagener Modell – wurde so auch übernommen in der Stadt Darmstadt) als Flächenkreis, dem z.B. die Geburtsdaten aller Kinder im Landkreis nicht bekannt werden, nicht möglich bei allen neu geborenen Kindern einen Hausbesuch vorzunehmen. Mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern des Kreises wurde daher dem Grunde nach abgestimmt, dass sie allen Kindern, die bei ihrem Standesamt angemeldet werden (Jahrgänge 2013 und 2014), ein Begrüßungspaket des Landkreises zuleiten, bzw. auch persönlich übergeben. – Die einzelnen Kommunen haben hier eine unterschiedliche Praxis.
Neben dem Familienwegweiser wird das Begrüßungspaket ein Anschreiben an die Eltern enthalten mit dem Angebot des persönlichen Gesprächs, als kleines ‚Welcome-Geschenk’ des Kreises einen „KIWI-Löffel“ mit dem Signet des Kreises, sowie Broschüren der Erziehungsberatungsstellen, auch zu ‚frühen Hilfen’, einschließlich der Leistung ‚Familienhebammen’.
Familienwegweiser und „KIWI-Löffel“ wurden in einer Auflage von 7.500 Exemplaren bestellt. Jährlich werden im Landkreis ca. 2.500 Kinder geboren, so dass im Verlauf des Jahres 2014 dessen Fortschreibung erfolgen müsste. Der Familienwegweiser wird auch in Arztpraxen, öffentlichen Gebäuden, KiTa’s usw. ausgelegt.
Hinsichtlich des Familienwegweisers, dessen gesamte Herstellungskosten sich auf ca. 22.000,- € belaufen, erfolgten im Rahmen ‚sozial Sponsoring’ Zuwendungszusagen der beiden Sparkassen. – Ein Löffel kostet (ohne MwSt) incl. Aufdruck 0,69 ct. Es wurde davon abgesehen, diese über Werbeartikelhersteller zu beschaffen um Risiken z. B. durch die Verwendung schädlicher Substanzen, auszuschließen. Der beauftragte Hersteller (Fa. Koziol) hat in diesem Zusammenhang folgende Erklärung abgegeben:
„Hiermit erklären wir,
dass unsere Produkte die dafür bestimmt sind mit
Lebensmittel in
Kontakt zu kommen, den gesetzlichen Vorschriften der
Bedarfsgegenständeverordnung
(bzw. Entsprechungen in den europäischen
Kunststoff-Richtlinien)
sowie der Verordnung (EU) Nr.1935/2004 in
ihrer jeweils
aktuellen Fassung entsprechen. Die Gesamtmigration sowie
die spezifischen
Migrationen liegen bei spezifikationsgemäßer Anwendung
unter dem gesetzlichen
Grenzwert. Die Prüfungen erfolgen nach
Richtlinie 82/711/EWG
und 85/572/EWG. Die eingesetzten Materialien
und Rohstoffe
entsprechen der Bedarfsgegenständeverordnung (bzw.
Entsprechungen in den
europäischen Kunststoffrichtlinie 2002/72/EG ff)
Unter Berücksichtigung
der in Kapitel VI, Artikel 22 und 23 der EU
Verordnung Nr. 10/2011
entsprechenden Übergangszeiten, behalten
unsere
Konformitätserklärungen, sofern diese noch nicht angepasst
sind, Ihre Gültigkeit.
Sollten Sie eine Konformitätserklärung gegenüber
ermächtigten Stellen
benötigen und ihnen noch keine zugestellt
wurde, können Sie
diese umgehend bei einem unserer Vertriebsmitarbeitern
anfordern.“
Die
erforderliche Mittel stehen unter P 06 03 10 haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Die Zahlungen der Sparkassen (8.000,00 €) sind zweckentsprechend zu verwenden.