Beschlussvorschlag:
Der Kreistag fordert den Kreisausschuss auf, mit der Kreisagentur für Beschäftigung sicherzustellen, dass die Einführung der Ein-Euro-Jobs keine negativen Auswirkungen auf den ersten Arbeitsmarkt hat.
Dafür ist eine kreiseigene Konzeption zu erarbeiten, die die Vergabe von Ein-Euro-Jobs zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen an bestimmte Bedingungen bindet, z. B.:
1. Es sollte sich grundsätzlich um projektbezogene, keine lang- und mittelfristigen Tätigkeiten handeln.
2. Die Schaffung von Folge-Beschäftigungen (d. h. also für die gleiche Tätigkeit verschiedene nacheinander folgende ALG-II-EmpfängerInnen) sollte vermieden werden.
3. Bei Folgebeschäftigungen ist immer eine angemessene finanzielle Beteiligung der „Job-Geber“ auszuhandeln (vgl. AB-Maßnahmen).
4. Es sollte keine Vermittlung in Ein-Euro-Jobs ohne konkrete Perspektive für die ALG-II-EmpfängerInnen nach Ablauf der Maßnahme stattfinden.
5. Bei der Einrichtung von Ein-Euro-Jobs in der öffentlichen Verwaltung sollten die Personalräte von Kreis und Gemeinden angehört werden.
Für die Konzeption sollten auf Starkenburg-Ebene Bündnis-Partner gesucht werden.
Dem Kreistag wird regelmäßig über die Entwicklung des Ein-Euro-Job-Markts berichtet.