Nachtrag: 27.05.2013

Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

1)      Der Landkreis Darmstadt-Dieburg erbringt im notwendigen Umfang Vorlaufleistungen zur Gründung und Konstituierung des Zweckverbandes „NGA-Netz Darmstadt-Dieburg“.

 

2)      Die zur Gründung und Konstituierung des Zweckverbandes bereits erbrachten und noch zu erbringenden Vorlaufleistungen aller Fachabteilungen sind gegenüber dem Zweckverband in tatsächlicher Höhe geltend zu machen, soweit diese Leistungen nicht im Rahmen der Geschäftsverteilung Aufgabe der betreffenden Fachabteilung waren oder sind.

 

3)      Der Landkreis Darmstadt-Dieburg bietet dem in Gründung befindlichen Zweckverband „NGA-Netz Darmstadt-Dieburg“ an, im Rahmen der Geschäftsbesorgung Leistungen in den Bereichen

 

a)      Geschäftsführung und Geschäftsstelle, durch die Abteilung Wirtschaft, Standortentwicklung, Bürgerservice,

 

b)      Finanz- und Rechnungswesen, durch die Abteilung Finanz- und Rechnungswesen, und

 

c)      Gremienmanagement, durch die Abteilung Kreistagsbüro, E-Government, dauerhaft zu erbringen.

 

4)      Die Dienstleistung erfolgt auf Basis eines unverzüglich nach Gründung des Zweckverbandes abzuschließenden Geschäftsbesorgungsvertrages, der Erstattung der entstehenden Personal- und Sachkosten und ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen der Kreisverwaltung.