Beschluss:

 

1.       Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Vertrages über den Betrieb und die Finanzierung der Beratungsstelle des Deutschen Kinderschutzbundes in Darmstadt sowie der Leistungsvereinbarung über die Bereitstellung der Leistung „insoweit erfahrene Fachkraft“ gemäß §§ 8 a  Abs. 4 Ziffer 2 SGB VIII und 8 b Abs. 1 SGB VIII i. V. m. § 4 KKG wird zugestimmt.

 

2.       Für in diesem Zusammenhang durch den Deutschen Kinderschutzbund in der Zeit vom 01.11.2012 bis 31.03.2013 bereits erbrachten Leistungen erhält der Träger eine einmalige Zuwendung von 5.000,-- €.

 

Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltshaltsplan 2013 auf dem Produkt 1.06.02.05 und dem Sachkonto 7128000 haushaltsrechtlich zur Verfügung.