Nachtrag: 27.05.2013

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird gem. § 97 Abs. 1 HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Er enthält folgende Festlegungen:

 

  1. Die ordentlichen Erträge im Ergebnishaushalt werden um 8.896.490 Euro auf 362.206.680 Euro, die ordentlichen Aufwendungen um 1.525.035 Euro auf 387.135.895 Euro erhöht und damit der Fehlbedarf des ordentlichen Ergebnisses auf 24.924.715 Euro neu festgesetzt. Die außerordentlichen Aufwendungen und Erträge werden nicht verändert.

 

  1. Der Hebesatz für die Kreisumlage wird um 1,97 %-Punkte auf 40,45 % erhöht und der Hebesatz für die Schulumlage um 1,97 %-Punkte auf 17,55 % vermindert. Der Gesamthebesatz aus Kreis- und Schulumlage in Höhe von 58 % bleibt unverändert.

 

  1. Der Saldo im Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit wird um 4.064.650 Euro verbessert und damit von -22.025.190 Euro auf -17.960.540 Euro neu festgesetzt.

 

  1. Die Salden im Gesamtfinanzhaushalt aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit, der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-ermächtigungen, der Höchstbetrag der Kassenkredite und der Stellenplan werden durch die 2. Nachtragshaushaltssatzung nicht geändert.