Beschluss:
1.
Die
Ernst-Reuter-Schule, Grund-, Haupt- und Realschule mit Förderstufe und Schule
für Lernhilfe in Groß-Umstadt, wird gemäß § 146 des Hessischen Schulgesetzes
(HSchG) zum Schuljahr 2014/15 in eine Schulformübergreifende (Integrierte)
Gesamtschule (Sekundarstufe I) umgewandelt. Der Grundschulzweig bleibt
erhalten. Die Abteilung für Lernhilfe wird im Rahmen inklusiver Beschulung
sukzessive aufgelöst. Der Status als Schule mit Ganztagsangeboten im Profil 1
bleibt unberührt.
2.
In der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes
wird der Qualitative Teil unter der Rubrik „Haupt- und Realschulen, Seite 79,
vorletzter und letzter Absatz wie folgt geändert:
„Die Ernst-Reuter-Schule hat den Antrag auf Umwandlung von einer Grund-, Haupt- und Realschule mit Förderstufe und Schule für Lernhilfe in eine schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule (Sekundarstufe I) zum Schuljahr 2014/2015 gestellt, dem der Kreistag in seiner Sitzung am 17.6.2013 einstimmig zugestimmt hat.“
3. In der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes wird im Quantitativen Teil, Seite 73 „Entwicklung der Schulorganisation nach § 146 HSchG“ Satz 1 wie folgt geändert:
„Die Umwandlung der Schule von einer Grund-, Haupt- und Realschule mit Förderstufe und Schule für Lernhilfe in eine schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule (Sekundarstufe I) zum Schuljahr 2014/2015 ist vor dem Hintergrund des nachgewiesenen öffentlichen Bedürfnisses angestrebt. Die Ernst-Reuter-Schule bleibt als Schule mit Ganztagsangeboten im Profil 1 erhalten.“
4. Die benachbarten Schulträger wurden angehört. Einwände wurden nicht geltend gemacht.
5. Die Genehmigung beim Hessischen Kultusministerium ist einzuholen.