Beschluss:

 

1.      Die Ernst-Reuter-Schule, Grund-, Haupt- und Realschule mit Förderstufe und Schule für Lernhilfe in Groß-Umstadt, wird gemäß § 146 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) zum Schuljahr 2014/15 in eine Schulformübergreifende (Integrierte) Gesamtschule (Sekundarstufe I) umgewandelt. Der Grundschulzweig bleibt erhalten. Die Abteilung für Lernhilfe wird im Rahmen inklusiver Beschulung sukzessive aufgelöst. Der Status als Schule mit Ganztagsangeboten im Profil 1 bleibt unberührt.

 

2.     In der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes wird der Qualitative Teil unter der Rubrik „Haupt- und Realschulen, Seite 79, vorletzter und letzter Absatz wie folgt geändert:

 

„Die Ernst-Reuter-Schule hat den Antrag auf Umwandlung von einer Grund-, Haupt- und Realschule mit Förderstufe und Schule für Lernhilfe in eine schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule (Sekundarstufe I) zum Schuljahr 2014/2015 gestellt, dem der Kreistag in seiner Sitzung am 17.6.2013 einstimmig zugestimmt hat.“

 

3.     In der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes wird im Quantitativen Teil, Seite 73 „Entwicklung der Schulorganisation nach § 146 HSchG“ Satz 1 wie folgt geändert:

 

„Die Umwandlung der Schule von einer Grund-, Haupt- und Realschule mit Förderstufe und Schule für Lernhilfe in eine schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule (Sekundarstufe I) zum Schuljahr 2014/2015 ist vor dem Hintergrund des nachgewiesenen öffentlichen Bedürfnisses angestrebt. Die Ernst-Reuter-Schule bleibt als Schule mit Ganztagsangeboten im Profil 1 erhalten.“

 

4.      Die benachbarten Schulträger wurden angehört. Einwände wurden nicht geltend gemacht.

 

5.      Die Genehmigung beim Hessischen Kultusministerium ist einzuholen.