Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der FDP:

 

  1. In wieweit ist dem Kreisausschuss die aktuelle Studie zum Cybermobbing bei Jugendlichen bekannt?


Die Fachabteilung kennt mehrere Studien zum Cyber-Mobbing. Welche ist gemeint (bitte benennen).

 

 

  1. Wie hoch schätzt der Kreisausschuss den Anteil der betroffenen Jugendlichen an unseren Schulen ein (lt. bundesweiter Studie waren ca. 20 % der Jugendlichen zwischen 14-16 Jahren bereits Opfer von Cyber-Mobbing und Cyber-Bulling)?


Eine Bestätigung der benannten Zahl von 20 % der Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren, die bereits Opfer von Cyber-Mobbing pp. waren (andere Quellen: jedes 7. Kind wird im Laufe seiner Schulzeit Opfer von Mobbing), kann nicht bestätigt werden. Diese Daten liegen, bezogen auf den Landkreis, beim Jugendamt nicht vor.

 

Allgemein kann gesagt werden, dass Cyber-Mobbing und Cyber-Bulling an allen Schulformen erfolgt. Nach hiesigen Erfahrungen sind hiervon insbesondere auch Grundschülerinnen und Grundschüler betroffen.

 

Begünstigt werden solche „Mobbing-Attacken“ natürlich auch durch ein entsprechendes (schulisches und privates) Umfeld, welches durch die Betroffenen regelhaft durch „schweigen“ zu schützen versucht wird.

 

Oftmals wird das Thema dann aufgegriffen, wenn sich ein besonders dramatischer Einzelfall zeigt, der ggf. durch das Jugendamt (sofern es hier bekannt wird) oder auch durch Eltern und Lehrer zur Anzeige gebracht wird.

 

Ziel der Arbeit der Fachkräfte des Jugendamtes an Schulen ist es allerdings auch, Zusammenhänge zwischen dem gesamten schulischen Klima und solchen Vorkommnissen zu thematisieren. Wenn es über die Einzelfallarbeit gelingt Zugang zu jungen Menschen zu erreichen, sind oftmals „Abgründe“ zu erkennen, die eine intensive pädagogische Intervention erfordern (welche auch geleistet wird).

 

Die Dunkelziffer in diesem Bereich dürfte allerdings wesentlich höher sein als bei 20 % der Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren.

 

 

  1. Gibt es bereits im Rahmen der Schulsozialarbeit Präventions-maßnahmen wie Schülerscouts, Präventionsrat, Elterninfos  oder Mediationsgruppen zur Information und Abwehr derartiger Tatbestände?


Die Fachkräfte des Kreises, die im Bereich der „Jugendsozialarbeit an Schule“ an den SEK-I-Schulen des Landkreises arbeiten, versuchen im Rahmen ihrer Tätigkeit präventiv solchen Entwicklungen entgegenzuwirken. Insbesondere durch den Ansatz „No Blame Approach“ gelingt es regelhaft auch, Gruppen betroffener Schülerinnen und Schüler zu erreichen. Der No Blame Approach (Ansatz ohne Beschuldigung) ist eine lösungsorientierte Vorgehensweise. Der Ansatz hat sich als wirksames Instrument für die Bewältigung von vielschichtigen und diffusen Mobbing-Problematiken in der Schule bundesweit etabliert und weiten Bekanntheitsgrad erreicht.

 

Täter, Opfer, Mitläufer, also praktisch der gesamte Klassenverband, sind dann Gegenstand der pädagogischen Intervention. Ziel der Maßnahme ist es, bei den Tätern Betroffenheit herzustellen, Verständnis für das Opfer zu erreichen und insgesamt eine Besserung des Klassenklimas zu schaffen. Projekte dieser Arbeit finden regelhaft die Unterstützung auch der betroffenen Lehrerinnen und Lehrer.

 

Neben diesem Ansatz erfolgen auch Angebote zu einer sinnvollen Mediennutzung, bei denen auch Fragen wie: „Wie kann ich meinen PC/ mein Handy schützen, um meine eigenen persönlichen Daten privat zu halten usw.“.

 

In diesem Zusammenhang erfolgen insbesondere in Förderschulen im Bereich der projektorientierten Schulsozialarbeit Angebote, die auch Elternabende umfassen können.

 

 

  1. Wenn ja, in welchen Schulformen wird (besonders) präventiv gearbeitet?


Durch die mit allen Förderschulleitungen getroffenen Absprachen ist es möglich, dort verstärkt präventiv zu arbeiten. Präventive Angebote können allerdings auch in den weiteren Schulen erfolgen. Dort erfolgen die Angebote allerdings oftmals anlassbezogen, d. h. wenn über einen Einzelfall eine solche Problematik bekannt wird. Projekte dieser Art müssen auch regelhaft die Akzeptanz von Schulleitung und Lehrern haben.

 

 

  1. In wieweit ist die Benutzung von Foto-Handys (Smartphones) innerhalb des Unterrichts an unseren Schulen untersagt oder eingeschränkt?

 

Nach unseren Erfahrungen wird die Benutzung von Foto-Handys innerhalb des Unterrichts an Schulen regelhaft untersagt. Grundsätzlich kann allerdings gesagt werden, dass die Medienkompetenz und die Kenntnis moderner Techniken bei vielen Schülerinnen und Schülern wesentlich besser ausgeprägt ist als bei den Lehrkräften.