Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der Freie Wähler-Piraten:

 

1.      An welche Schulen wird Videoüberwachung eingesetzt? Welche Bereiche werden überwacht und wie lange ist die jeweilige Aufbewahrungsdauer der Aufzeichnungen? Wird auf die Videoüberwachung hingewiesen und wenn ja, wie?

 

An den 81 Schulen des Landkreises wird zur Zeit keine Videoüberwachung durchgeführt.

 

An Schulen, die als Vandalismusschwerpunkt eingestuft werden, montieren wir Bewegungsmelder mit Bildübertragung.

Die Systeme werden an geeigneter Stelle  der Schulgebäude befestigt, sie verfügen über einen Bewegungsmelder und eine schwach auflösende Kamera, die im Falle einer Bewegung innerhalb des ca. 10 Meter Radius umfassenden Überwachungsbereichs eine 10-sekundenlange Bildsequenz an eine ständig bewachte Stelle überträgt. Diese verfährt dann nach einem abgestimmten Aktionsmuster. Bei uns bedeutet dies: Wenn sich Personen im Bereich der Kamera bewegen, ist die Polizei zu rufen. Wenn die Bewegung andere Ursachen hat, ist bei erkennbarer Gefährdung des Gebäudes der Haumeister zu rufen (z.B. ein Baum ist ins Bild gestürzt). Handelt es sich um eine andere Ursache, z.B. durch ein Tier ausgelöst oder ein Windstoß bewegt Sachen, dann wird auch nichts veranlasst.

Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 200 € pro Monat, ein Polizeieinsatz kostet ca. 185 € und wird dem Verursacher -wenn möglich- in Rechnung gestellt.

 

Zur Zeit haben wir diese Systeme an 2 Schulen eingesetzt: ADS Weiterstadt und JSS Babenhausen. Auch auf Baustellen kommt das System gelegentlich zum Einsatz.

 

2.      Wieviel Fälle von Vandalismus, sexuellen Übergriffen und sonstigen Straftaten hatte es an den jeweiligen Schulen vor der Kamerainstallation gegeben (inkl. Schadenshöhen)?

 

Hierüber wird keine Statistik geführt.

 

3.      Wieviele der vorgenannten Fälle gab es an den überwachten Schulen seither (inkl. Schadenshöhe und Zeitraum)?

 

An den o.g. Einsatzorten kam es nach dem Einsatz der Bewegungsmelder zu keinen Schäden von Vandalismus mehr.

 

4.      Wieviele Verstöße gegen die Schulordnung wurden durch die Videoüberwachung festgestellt und welcher Art waren diese?

 

Diese Systeme sind nur außerhalb der Schulzeit aktiv geschaltet, es wird also nur Vandalismus, der nicht vom Schulbetrieb ausgeht, detektiert.

 

5.      Wie sehen die Zahlen zu Ziffer 2 und 3 bei den nicht überwachten Schulen aus?

 

Schäden, die durch Vandalismus entstehen, werden überwiegend im Rahmen der Bauunterhaltung der jeweiligen Schule abgewickelt und können daher nicht als solche beziffert werden. Schäden, die ein Sicherheitsrisiko bergen oder von denen direkt Gefahr ausgeht, werden umgehend beseitigt. Allein für Glasbruchschäden, die allerdings nicht alle durch Vandalismus verursacht werden,  werden jährlich rund 100.000 EUR aufgewendet.