Beschlussvorschlag:
1) Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes wird sinn- und wortgemäß auf den Landkreis Darmstadt- Dieburg übertragen und von der Verwaltung des Landkreises Darmstadt-Dieburg und ihrer Eigenbetriebe angewendet.
2) Der Kreistag ruft die Beteiligungsbetriebe des Landkreises auf, genau so zu verfahren.
3) Nach zwei Jahren berichtet ein hierzu zu benennender Informations-Beauftragter dem Kreistag.