Beschluss: zurückgestellt

Beschlussvorschlag:

 

1)      Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes wird sinn- und wortgemäß auf den Landkreis Darmstadt- Dieburg übertragen und von der Verwaltung des Landkreises Darmstadt-Dieburg und ihrer Eigenbetriebe angewendet.

 

2)      Der Kreistag ruft die Beteiligungsbetriebe des Landkreises auf, genau so zu verfahren.

 

3)  Nach zwei Jahren berichtet ein hierzu zu benennender Informations-Beauftragter dem Kreistag.