Beschluss:
Der Kreistag wählt zur Bildung oder Ergänzung des im Betreff genannten Organs:
- 1 Mitglied
Vorschlagsberechtigung:
- Kreistag
Voraussetzungen:
- Mitglied gesellschaftlich relevanter Gruppen
Dauer der
Wahlzeit:
- bis zum Ende der Wahlzeit am 31.03.2016
Rechtsgrundlage:
- § 5b Abs. 4 Hess. Sparkassengesetz in Verbindung mit der Satzung der Stadt-und Kreissparkasse Darmstadt
Wahlvorschläge:
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Mitglieder |
stv.
Mitglieder |
1. |
Tengicki, Andreas |
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