Beschluss:
1.
Der
Kreisausschuss wird beauftragt, für das Haushaltsjahr 2014 eine einzelne
Haushaltssatzung und einen einzelnen Haushaltsplan dem Kreistag zur Beratung
und Beschlussfassung vorzulegen.
2.
Von
der Möglichkeit eines Doppelhaushaltes soll für 2014 nicht Gebrauch gemacht werden.