Beschlussvorschlag:
In
die Geschäftsordnung des Kreistages Darmstadt-Dieburg wird folgender Paragraph
eingefügt:
Bericht aus der Arbeit des Kreisausschusses
- Wird in einer
Kreistagssitung ein mündlicher und/oder schriftlicher Bericht durch den
Landrat oder die Landrätin oder durch ein von ihm oder ihr beauftragtes
Mitglied des Kreisausschuss zur Arbeit des Kreisausschusses gegeben,
beträgt die Zeit dafür maximal 10 Minuten.
- Anschließend hat jede Fraktion höchstens 5 Minuten Zeit zur Stellungnahme; eine Erwiderung durch den Landrat oder die Landrätin ist jeweils zulässig