Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

1.      Werden künftig an allen Schulen bzw. Schulformen des Landkreises Darmstadt-Dieburg bei Sanierungen bzw. Modernisierungen und Neubauten keine Waschbecken in den Unterrichtsräumen installiert?

 

Derzeit werden im Rahmen der Planungen in den Grundschulen nicht mehr für jeden Klassenraum Waschbecken eingeplant. Es wird versucht, diese Waschbecken in die zwischen den Klassenräumen gelegenen Differenzierungsräume zu legen, so dass jeweils zwei Klassen auf ein Waschbecken zugreifen können. Wo dies planerisch nicht umsetzbar ist, wird versucht, zentrale Waschbecken in den Flurbereichen (abschließbar in einem Schrank) einzurichten.

 

In den Fach- und Werkräumen (Nawi, Kunst, Werken, etc.)  werden nach wie vor die für den Unterricht erforderlichen Waschbecken eingebaut bzw. saniert.

 

In der Sek I und Sek II werden in Klassenräumen keine Waschbecken eingebaut.

 

2.      Wenn ja, welche Gründe gibt es hierfür?

 

In der Praxis zeigt sich, dass rund um die Waschbecken in Klassenräumen oft sehr unhygienische Zustände herrschen. Teilweise kommt es dort verstärkt zu Schimmelbildung. Eine stichprobenartige Überprüfung der Wasserentnahmen an verschiedenen Schulen hat im Durchschnitt einen sehr geringen Verbrauch (ca. 3 l /Tag) ergeben. Dabei muss man noch davon ausgehen, dass auch Reinigungskräfte diese Waschbecken zur Wasserentnahme nutzen.

Bei einer geringen Nutzung der Waschbecken steigt allerdings die Gefahr der Verkeimung der Rohrsysteme sowie ein Austrocknen der Syphons, was wiederum zu Geruchsbelästigung in den Klassenräumen führen kann.

 

3.      Müssen durch die evtl. Verlagerung der Waschbecken in die Flure, diese breiter werden (Fluchtwege)?

 

Nein. Die Flurbereiche werden in der Regel brandschutztechnisch so geplant, dass sie auch als Aufenthaltsfläche im Rahmen der Ganztagsschule genutzt werden können,

 

4.      Wurden und werden die Schulleitungen bei dieser Entscheidung mit einbezogen? Wenn ja, hatten und haben die Schulleitungen ein Vetorecht?

 

Ja. Die Schulleitungen werden in jedem Fall eng in die Planungen mit eingebunden. In diesem Planungsprozess wird über mögliche, im Schulalltag verträgliche, Varianten diskutiert. Allerdings steht die Grundaussage des Schulträgers, dass nicht mehr in jedem Klassenraum der Grundschule sowie in Klassenräumen der Sek I und Sek II ein eigenes Waschbecken eingebaut wird.

 

Die Thematik wurde auch im Arbeitskreis der Schulleitungen ausführlich diskutiert.

 

Gute, praxistaugliche Waschbecken-Lösungen wurden baulich bereits an der Gersprenzschule in Reinheim und an der Joachim-Schumann-Schule in Babenhausen umgesetzt. Dort befinden sich zentrale Waschbecken in den Fluren.

 

5.      Sind alle Unterrichtsräume davon betroffen?

 

Nein. Siehe Antwort zu Frage 1