Beschluss:

 

1.      Die Joachim-Schumann-Schule, Ganztagsschule mit besonderer pädagogischer Prägung in Babenhausen wird gemäß § 146 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) zum Schuljahr 2013/14 in eine Schulformübergreifende (Integrierte) Gesamtschule (Sekundarstufe I) umgewandelt. Der Status der Schule als Ganztagsschule bleibt unberührt.

 

2.     In der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes  wird der Qualitative Teil unter der Rubrik „Gesamtschulen, Seite 77, vorletzter und letzter Absatz wie folgt geändert:

 

„Die Joachim-Schumann-Schule hat den Antrag auf Umwandlung von einer Schulformbezogenen (Kooperativen) Gesamtschule (Sekundarstufe I) zum Schuljahr 2013/14 in eine Schulformübergreifende (Integrierten) Gesamtschule (Sekundarstufe I) gestellt, dem der Kreistag in seiner Sitzung am 29.4.2013 einstimmig zugestimmt hat.“

 

3.     In der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes wird im Quantitativen Teil, Seite 17 „Entwicklung der Schulorganisation nach § 146 HSchG“ Satz 1 wie folgt geändert:

 

„Die Umwandlung der Schule von einer Schulformbezogenen (Kooperativen) Gesamtschule (Sekundarstufe I) zum Schuljahr 2013/14 in eine Schulformübergreifende (Integrierten) Gesamtschule (Sekundarstufe I) ist vor dem Hintergrund des nachgewiesenen öffentlichen Bedürfnisses angestrebt. Die Joachim-Schumann-Schule bleibt als Ganztagsschule mit besonderer Prägung (Offene Schule) erhalten.

 

Nach den ablehnenden Erlassen des Hessischen Kultusministeriums vom 25.9.2009 und 13.12.2012 zur Errichtung einer Gesamtschule mit einem G8-Zweig und einem schulformübergreifenden Zweig (IGS) wird am Antrag der Schule „Errichtung einer Gesamtschule mit einem G8-Zweig und einem schulformübergreifenden Zweig“ nicht mehr festgehalten.“

 

4.      Die benachbarten Schulträger wurden angehört. Einwände wurden nicht geltend gemacht.

 

5.      Die Genehmigung beim Hessischen Kultusministerium ist einzuholen.

 

6.      Den anliegend beigefügten Seiten zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans des Landkreises Darmstadt-Dieburg bezüglich der Joachim-Schumann-Schule in Babenhausen wird zugestimmt. Diese werden dem Hessischen Kultusministerium zur Genehmigung zugeleitet.