Nachtrag: 25.02.2013
Sitzung: 25.02.2013 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 1349-2013/DaDi
Gemäß Beschluss des Kreistages vom 24. Juni 2002 (Drucksache 816/VIII) entscheidet der Landrat bis zu einem Betrag von 25.000 € und der Kreisausschuss bis zu einem Betrag von 50.000,00 € über die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach § 100 HGO.
Der Kreistag ist von diesen Entscheidungen regelmäßig zu unterrichten.
In der Zeit vom 01.07.2012 bis zum 31.12.2012 wurden die in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bewilligt.