Beschluss:

 

1.      Gemeinsam mit 19 kreisangehörigen Kommunen bildet der Landkreis Darmstadt-Dieburg den Zweckverband „NGA-Netz Darmstadt-Dieburg“ und vereinbart gemäß § 9 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in Verbindung mit den §§ 5 und 30 Nr. 10 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) mit den übrigen Beteiligten die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügte Verbandssatzung des Zweckverbands „NGA-Netz Darmstadt-Dieburg“.

 

2.      Die Punkte 2. und 3. der vom Kreistag am 17.12.2012 unter TOP 15 beschlossenen Vorlage-Nr. 1112-2012/DaDi bleiben unverändert.

 

3.      Nach Punkt 2. Buchstabe g. der vom Kreistag am 17.12.2012 unter TOP 15 beschlossenen Vorlage-Nr. 1112-2012/DaDi wird eingefügt:

 

h. Die Vertreter des Kreistages werden beauftragt, auf die Etablierung eines Berichtswesens hinzuwirken, das folgende Punkte umfasst:

 

Betrachtung der technischen Zielvorgaben und Rahmenbedingungen in Bezug auf die aktuelle technische Entwicklung sowie eine Prognose für die nächsten 18 Monate

Betrachtung der wirtschaftlichen Zielvorgaben und Rahmenbedingungen in Bezug auf die aktuelle Geschäftsentwicklung sowie eine Prognose für die nächsten 18 Monate