Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der FDP:

 

1.      Wie viel Steuermittel sind im Landkreis Darmstadt-Dieburg jährlich nötig,

um die Existenz von Geringverdienern und Menschen mit Teilzeitjobs

(„Aufstocker“) zu sichern?

 

Die Kreisagentur für Beschäftigung Darmstadt-Dieburg verfügt über keine Auswertung, die Aussagen darüber ermöglicht, wie viele Steuermittel im Landkreis

Darmstadt-Dieburg jährlich nötig sind, um das Existenzminimum der sogenannten Aufstocker zu sichern.

Angemerkt sei, dass nach der Definition der Kreisagentur für Beschäftigung unter dem Begriff Aufstocker all diejenigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu

verstehen sind, die ergänzend zu ihrem Erwerbseinkommen – gleich welcher Höhe – auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II angewiesen sind!

 

2.      Welchen Aufstockungsanteil übernimmt der Bund, wie viel wird aus

originären Kreismitteln finanziert?

 

Entsprechend der Beantwortung zu Frage 1 können wir auch keine Auskunft darüber geben, wie sich der Aufwand für die Aufstockung zwischen Bund und Landkreis

Darmstadt-Dieburg verteilt. Generell kann festgehalten werden, dass gemäß § 19 Absatz 3 Satz 2 SGB II zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen zunächst die

vom Bund zu finanzierenden Bedarfe (also Regelbedarfe nach §20 SGB II, Mehrbedarfe nach § 21 SGB II und Sozialgeld nach § 23 SGB II) deckt und nur darüber hinaus gehendes Einkommen und Vermögen zur Deckung der von der Kommune zu finanzierenden Bedarfe (also Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II) dient.

Diese Regelung führt dazu, dass in einem Großteil der Aufstocker-Fälle ausschließlich noch Kosten der Unterkunft zu gewähren sind.

 

3.      Wie haben sich die Anzahl der Aufstocker und die Kosten dafür in den

Jahren seit 2009 entwickelt, aufgeteilt in Bundes- und Kreismittel?

 

Zunächst wird erneut auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen. Zur Entwicklung der Aufstockerquote nach Auslegung der Kreisagentur für Beschäftigung seit 2009 kann festgehalten werden, dass sich die Zahl der Erwerbstätigen mit aufstockender Grundsicherung in Relation zur Zahl der Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von 30 % in 2009 auf 31,5% in 2012 gesteigert hat.

 

Anteil der Erwerbstätigen am Bestand der Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten  (ELB)

 

Erwerbstätige

Quote

 

2009

3148

30,0%

2010

3221

30,3%

2011

3064

31,2%

2012

3049

31,5%


4.      Wie ist die Verteilung der Betroffenen auf die Kreiskommunen?

 

Die Anzahl der erwerbstätigen Aufstocker in 2012 (3.049 Personen) verteilt sich prozentual entsprechend nachstehender Tabelle auf die 23 Städte und Gemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg.

 

 

 

Für die Beantwortung dieser Fragen sind Personalkosten in Höhe von 44,91 € entstanden.