Anfrage der Fraktion der FDP:
1. Wie viel Steuermittel sind im Landkreis Darmstadt-Dieburg jährlich nötig,
um die Existenz von Geringverdienern und Menschen mit Teilzeitjobs
(„Aufstocker“) zu sichern?
Die Kreisagentur für Beschäftigung
Darmstadt-Dieburg verfügt über keine Auswertung, die Aussagen darüber
ermöglicht, wie viele Steuermittel im Landkreis
Darmstadt-Dieburg jährlich nötig sind, um das Existenzminimum der
sogenannten Aufstocker zu sichern.
Angemerkt sei, dass nach der Definition der Kreisagentur für
Beschäftigung unter dem Begriff Aufstocker all diejenigen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten zu
verstehen sind, die ergänzend zu ihrem Erwerbseinkommen – gleich
welcher Höhe – auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II angewiesen
sind!
2. Welchen Aufstockungsanteil übernimmt der Bund, wie viel wird aus
originären Kreismitteln finanziert?
Entsprechend der Beantwortung zu Frage 1 können wir auch keine Auskunft
darüber geben, wie sich der Aufwand für die Aufstockung zwischen Bund und
Landkreis
Darmstadt-Dieburg verteilt. Generell kann festgehalten werden, dass
gemäß § 19 Absatz 3 Satz 2 SGB II zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen
zunächst die
vom Bund zu finanzierenden Bedarfe (also Regelbedarfe nach §20 SGB II,
Mehrbedarfe nach § 21 SGB II und Sozialgeld nach § 23 SGB II) deckt und nur
darüber hinaus gehendes Einkommen und Vermögen zur Deckung der von der Kommune
zu finanzierenden Bedarfe (also Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II) dient.
Diese Regelung führt dazu, dass in einem Großteil der Aufstocker-Fälle
ausschließlich noch Kosten der Unterkunft zu gewähren sind.
3. Wie haben sich die Anzahl der Aufstocker und die Kosten dafür in den
Jahren seit 2009 entwickelt, aufgeteilt in Bundes- und Kreismittel?
Zunächst wird erneut auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen. Zur
Entwicklung der Aufstockerquote nach Auslegung der Kreisagentur für
Beschäftigung seit 2009 kann festgehalten werden, dass sich die Zahl der
Erwerbstätigen mit aufstockender Grundsicherung in Relation zur Zahl der
Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von 30 % in 2009 auf 31,5% in 2012
gesteigert hat.
Anteil
der Erwerbstätigen am Bestand der Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
(ELB) |
||
|
Erwerbstätige |
Quote |
2009 |
3148 |
30,0% |
2010 |
3221 |
30,3% |
2011 |
3064 |
31,2% |
2012 |
3049 |
31,5% |
4. Wie ist die Verteilung der Betroffenen auf die Kreiskommunen?
Die Anzahl der erwerbstätigen Aufstocker in 2012 (3.049 Personen)
verteilt sich prozentual entsprechend nachstehender Tabelle auf die 23 Städte
und Gemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg.
Für die
Beantwortung dieser Fragen sind Personalkosten in Höhe von 44,91 € entstanden.