Kenntnisnahme:
Der
Kreisausschuss wird beauftragt, auf Basis des Entwurfs der KGSt eine
Kurzfassung der strategischen Zielplanung zu erarbeiten und dem Kreistag zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Kenntnisnahme:
Der
Kreisausschuss wird beauftragt, auf Basis des Entwurfs der KGSt eine
Kurzfassung der strategischen Zielplanung zu erarbeiten und dem Kreistag zur
Beschlussfassung vorzulegen.