Beschluss:

 

Die gemäß § 22 Absatz 1 SGB II bzw. § 29 Absatz 1 SGB XII zu übernehmenden Kosten der Unterkunft und Heizung werden ab 01.02.2013 nach der nachstehend erläuterten Richtlinie für den Landkreis Darmstadt-Dieburg bemessen.