Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

  1. Zur Begleitung der Arbeit der Hauptabteilung VII „Kreisagentur für Beschäftigung“ wird gemäß § 43 HKO eine Kommission „Kreisagentur für Beschäftigung“ gebildet.

 

  1. Für den Geschäftsgang der Kommission gelten die Regelungen für den Kreisausschuss sinngemäß.

 

  1. Die Kommission setzt sich wie folgt zusammen, wobei auf die Buchstaben d. und e. die Vertretungsregelung des § 62 (2) Satz 3 HGO Anwendung findet:
    1. die Landrätin oder der Landrat kraft Amtes als Vorsitzende oder Vorsitzender,
    2. die zuständige Fachdezernentin oder der zuständige Fachdezernent kraft Amtes als stv. Vorsitzende oder stv. Vorsitzender,
    3. die Finanzdezernentin oder der Finanzdezernent, wenn diese oder dieser sonst nicht in der Kommission vertreten ist,
    4. 4 weitere Mitglieder des Kreisausschusses, die von diesem zu wählen sind,
    5. je ein Mitglied auf Vorschlag der im Kreistag vertretenen Fraktionen, und
    6. ein Mitglied auf Vorschlag der Kreisversammlung der Bürgermeister/-innen, für das ein stellvertretendes Mitglied zu benennen ist.

 

  1. Der Kreisausschuss wählt zur Bildung oder Ergänzung des im Betreff genannten Organs:

 

·        4 Mitglieder

 

Vorschlagsberechtigung:

·        Kreisausschuss

 

Voraussetzungen:

·        Mitglied des Kreisausschusses

 

Dauer der Wahlzeit:

·        bis zum 31.3.2016

 

Rechtsgrundlage:

·        Beschluss des Kreisausschusses vom 22.01.2013

 

Wahlvorschläge:

 

 

Mitglieder

stv. Mitglieder

1.

Voigt, Karin

 

2.

Meyer, Rolf

 

3.

Theiß, Georg

 

4.

Lettau, Christa