Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

Nachdem eine Integrierte Gesamtschule für Mühltal im Gespräch ist, bitten wir um

Auskunft darüber,

 

1.      ob vorgesehen ist, über eine Zahlenabfrage das konkrete Interesse der Mühltaler Eltern an einer IGS in Mühltal festzustellen.
Wenn ja, wer wird diese Abfrage wann vornehmen? Wenn nein, für wie viele Schüler wird die Schule ausgerichtet?

 

Mit der Gemeinde Mühltal wird geprüft werden, ob es notwendig ist, in einer weiteren Umfrage das Interesse der Mühltaler Eltern an einer IGS festzustellen. Die Voraussetzungen zur Einrichtung einer IGS ist gemäß § 144a, Abs. 2 Hessisches Schulgesetz mindestens die Dreizügigkeit.

 

2.      ob garantiert ist, dass eine IGS nur errichtet wird, wenn gesichert ist, dass diese Schule dauerhaft angenommen wird und Bestand hat.

 

Die Einrichtung einer IGS muss – entsprechend den Vorgaben des Hess. Schulgesetzes – durch das HKM genehmigt werden.

 

3.      ob diese Schule in Mühltal als eigenständige Schule (eigene Schulleiterstelle) oder als Dependance der Integrierten Gesamtschule in Ober-Ramstadt geplant ist.

 

Derzeit ist im Entwurf des SEP die Einrichtung einer weiterführenden Schule in  Mühltal als Kooperative Gesamtschule beantragt. Als IGS ist, ebenso wie bei einer KGS, sowohl eine eigenständige Schule als auch in einem ersten Schritt die Einrichtung einer Dependance einer benachbarten Schule – im Falle IGS Mühltal der Georg-Christoph-Lichtenberg-Schule in Ober-Ramstadt - denkbar.

 

4.      ob die Schulvereinbarung für Mühltal auch dann erhalten bleibt, wenn es in Mühltal eine weiterführende Schule gibt.

 

Es ist seitens des Landkreises Darmstadt-Dieburg nicht beabsichtigt, die Schulvereinbarung mit der Stadt Darmstadt aufzukündigen. Im Rahmen eines gemeinsamen Schulentwicklungsplanes (SEP)  mit der Stadt Darmstadt sollte eine derartige Vereinbarung obsolet werden, da in diesem Fall ja dann alle SuS gleichberechtigt im Geltungsbereich des SEP sein sollten. Es gäbe dann weder eine Bevorzugung noch eine Benachteiligung von SuS aus dem Landkreis.

 

5.      wann mit dem Start dieser Schule gerechnet werden kann.

 

Dies ist abhängig von der Genehmigung des SEP durch das HKM, die mittlerweile seit fast 2 Jahren ansteht.

 

6.      mit welchem Raumbedarf gerechnet wird.

 

Dieser kann erst ermittelt werden, wenn klar ist, welche Schulform das HKM genehmigt.

 

7.      wie hoch die Investitionen sein werden, die für die Errichtung einer IGS in Mühltal veranschlagt werden.

 

Ziel ist es an der Schule am Pfaffenberg neben der bestehenden Grundschule eine weiterführende Schule (Sek I) einzurichten. Das Hauptgebäude der Schule am Pfaffenberg muss grundhaft energetisch saniert werden. Wenn es für eine Grundschule saniert wird, ist ein anderes Raumprogramm erforderlich, wie für eine weiterführende Schule. Klar ist, dass das bestehende Raumangebot für eine Grundschule mehr als ausreichend wäre – die Schule am Pfaffenberg wurde Anfang der 70-er Jahre als „Schule im Sekundarbereich I“ errichtet. Für eine kombinierte Grund-/SekI-Schule könnte das Hauptgebäude die zentralen Funktionen und teilweise Klassenräume beherbergen, so dass nur in einem bestimmten Umfang zusätzlich Klassenräume geschaffen werden müssten.

 

Für die grundhafte energetische Sanierung und entsprechende Erweiterung der Schule am Pfaffenberg als Grund- und Sek I Schule sind in der Investitionsplanung des Schulbau- und Schulbausanierungsprogramms bis zum Jahr 2014 rund 10 Millionen EUR eingeplant. . Allerdings hat das Regierungspräsidium Darmstadt in seiner Genehmigung des Wirtschaftsplans Da-Di Werk 2012 die Auflage gemacht, dass diese Gelder erst bei der Genehmigung der Schule durch das HKM verausgabt werden dürfen.