Beschluss: Kenntnis genommen

Erste Kreisbeigeordnete Lück gibt die Email des RP Darmstadt vom 17.08.2012 zur Kenntnis:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich wende mich aus aktuellem Grunde an Sie. Die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen hat mitgeteilt, dass die Belegungskapazitäten dort aufgrund hoher Zugänge alsbald erschöpft sind und deshalb die Zuweisungen in die Gebietskörperschaften konsequent erfolgen sollten.

Hieran anschließend möchte ich darlegen, dass ab sofort keine Möglichkeit mehr bestehen wird, von beabsichtigten Zuweisungen Abstand zu nehmen. Die Gebietskörperschaften mit den höchsten Rückständen habe ich bereits in Kenntnis gesetzt, dass der jetzt bevorstehende Fall eintreten könnte.

 

Aus der letzten Halbjahresabrechnung können Sie ersehen, wie viele Personen Sie voraussichtlich für die Monate Juli bis Dezember mindestens aufzunehmen haben. Die Gebietskörperschaften mit den höchsten Rückständen haben ein erhöhtes Kontingent abzunehmen, um den derzeitigen Aufnahmerückstand zu verringern und in absehbarer Zeit eine möglichst gleichmäßige Belastung der Gebietskörperschaften zu erreichen. Es ist beabsichtigt, dies in den Folgejahren so fortzusetzen. Der Einwand, keine Unterbringungsmöglichkeiten zu haben, kann hierbei keine Berücksichtigung finden.

 

Mir ist bewusst, dass die Situation in manchen Gebietskörperschaften hierdurch schwierig wird; ich sehe aber keine andere Möglichkeit, die Zuweisungen in dem erforderlichen Maße umzusetzen.

 

Die Berechnung des Aufnahmesolls für das zweite Halbjahr habe ich als Anlage beigefügt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Stefan Völkel

Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge -

 

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