Anfrage der Fraktion der CDU:
Zum 01.01.2005 ist das Tagesbetreuungsausbaugesetz in Kraft getreten. Damit verbunden sind Änderung im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe).
- Welche Auswirkungen hat die neue Gesetzeslage auf unseren Kreis?
Es
wird verwiesen auf den Bericht von Frau Erster Kreisbeigeordneter Fries vom 01.02.2005 bezüglich der Bereitstellung
von Tagesbetreuungsangeboten für Kinder (Vorlage
Nr. 0565-2005) sowie die Beantwortung der Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom 03.02.2005
(Vorlage-Nr: 0585-2005).
In beiden Vorlagen wird ausführlich zu Fragen der Umsetzung des Tagesbetreuungs-ausbaugesetzes und auch möglicher Konsequenzen für den Landkreis Darmstadt-Dieburg Stellung genommen.
- Welcher Bedarf für Tageseinrichtungen bzw. Kindertagespflege besteht für Kinder unter 3 Jahren in unseren Kommunen?
Es
wurden durch das Jugendamt mittlerweile die in Ziffer 1 der Vorlage-Nr:
0585-2005 erwähnten Foren
Kommunaler Träger gebildet.
Aus der Niederschrift der Sitzung der Arbeitsgruppe Trägerforum zum Tagesbetreuungsausbaugesetz vom 03.03.2005 ergibt sich hinsichtlich des Bedarfs folgende Einschätzung:
Grundsätzlich wird ein Bedarf von 20% zumindest in den größeren Gemeinden und Städten als realistisch angesehen. Regionale Besonderheiten sind dabei zu berücksichtigen. Es werden unterschiedliche Bedarfe je nach Alter der Kinder angenommen. Für Kinder im Alter von 0 bis 1,5 Jahren wird der Bedarf niedriger eingeschätzt. Ziel sollte sein, zur Versorgung dieser Altersgruppe vorrangig den Tagespflegebereich auszubauen. ... Für Kinder von 1,5 bis 3 Jahren wird sowohl die Umwandlung von Kindergartengruppen in altersstufenübergreifenden Gruppen, als auch die Einrichtung von Kleinkindgruppen bei freiwerdenden Kapazitäten, vorrangig als erforderlich angesehen. Eine interkommunale Zusammenarbeit um kurzfristigen Bedarf zu decken bzw. Leerstände auszugleichen, sollte angestrebt werden.
Da zur Zeit noch keine Angaben über einen durch die
Umsetzung von Hartz IV erforderlichen
Bedarf an Betreuungsplätzen besteht, sollte eine Festlegung von Ausbaustufen zur Zeit noch nicht vorgenommen
werden, sondern es ist abzuwarten bis konkretere
Anhaltswerte vorliegen. Es wird empfohlen in enger Zusammenarbeit mit der Kreisagentur für Arbeit den
genaueren Bedarf einzuschätzen. Direkte Bedarfsermittlung in den Kommunen kann über den Bestand der
Wartelisten in bestehenden Einrichtungen erfolgen.
(Zitatende)
Die Arbeit in den bestehenden Trägerforen ist noch nicht
abgeschlossen. Zu gegebener Zeit werden
abschließende Vorlagen erstellt werden.
- Wie möchte der Landkreis Darmstadt-Dieburg Tageseinrichtungen bzw. Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren fördern?
Der
Kreistag hat in seiner Sitzung am 24.09.2001 (DS-Nr: 333/VII) einstimmig bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion
beschlossen, dass der Kreisausschuss beauftragt wird, ein umfassendes Konzept zur kreisweiten Verbesserung
der Betreuung der Kinder von 0
bis 15 Jahren unter Beteiligung kommunaler und freier Träger zu entwickeln.
In der Umsetzung dieses Kreistagsbeschlusses hat der Kreistag unter Drucksachen-Nr: 995/VII folgendes beschlossen:
1)
Für die Werbung, Qualifizierung und Vermittlung
von Tagespflegepersonen ist unter
Beteiligung eines freien Trägers der Jugendhilfe ein Angebot zur Vermittlung von Tagespflege zu
schaffen. Die Nutzung/Ausweitung bestehender Angebote
in der Region ist zu prüfen.
2)
Anerkannte freie Träger der Jugendhilfe (§§ 74,
75 SGB VIII), die ein Krippeangebot neu
schaffen, können hierfür einen einmaligen Zuschuss von 7.500 EURO/Gruppe (mindestens 10 Plätze) für
deren Erstausstattung erhalten (Zitatende)
Hierdurch sind die derzeit gegebenen Fördermöglichkeiten des Landkreises Darmstadt- Dieburg abschließend beschrieben. Zur Werbung, Qualifizierung und Vermittlung von Tagespflegepersonen wurde, wie bekannt ist, ein entsprechender Leistungsvertrag mit dem Hausfrauenverbund Darmstadt geschlossen.
- Wie sieht der Zeitplan des Landkreises Darmstadt-Dieburg aus, um die Verpflichtungen aus dem TAG bis spätestens zum 01.10.2010 zu erfüllen?
Die Verwaltung des Jugendamtes arbeitet, wie bereits erwähnt wurde, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern kreisangehöriger Städte und Gemeinden an der Umsetzungsplanung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes. In diesem Zusammenhang wird auch eine abgestimmt zeitliche Planung und Bedarfsplanung erstellt werden.
Wie in den unter Ziffer 1 genannten Berichten mehrmals erwähnt wurde kann die Umsetzung der Vorgaben des Tagesbetreuungsausbaugesetzes allein durch den Landkreis nicht erfolgen. Es ist vielmehr die Beteiligung und Einbindung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden erforderlich. Das Vorgehen wurde auch in einer Bürgermeisterdienstversammlung so abgestimmt.
Für die Beantwortung der Anfrage wurde von der Verwaltung 1,50 Stunden benötigt.
Es sind Kosten in Höhe von 60,00 EURO entstanden.