Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

Zum 01.01.2005 ist das Tagesbetreuungsausbaugesetz in Kraft getreten. Damit verbunden sind Änderung im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe).

 

  1. Welche Auswirkungen hat die neue Gesetzeslage auf unseren Kreis?

 

            Es wird verwiesen auf den Bericht von Frau Erster Kreisbeigeordneter Fries vom          01.02.2005 bezüglich der Bereitstellung von Tagesbetreuungsangeboten für Kinder           (Vorlage Nr. 0565-2005) sowie die Beantwortung der Anfrage der Fraktion von Bündnis         90/Die Grünen vom 03.02.2005 (Vorlage-Nr: 0585-2005).

 

In beiden Vorlagen wird ausführlich zu Fragen der Umsetzung des Tagesbetreuungs-ausbaugesetzes und auch möglicher Konsequenzen für den Landkreis Darmstadt-Dieburg Stellung genommen.

 

  1. Welcher Bedarf für Tageseinrichtungen bzw. Kindertagespflege besteht für Kinder unter 3 Jahren in unseren Kommunen?

 

            Es wurden durch das Jugendamt mittlerweile die in Ziffer 1 der Vorlage-Nr: 0585-2005            erwähnten Foren Kommunaler Träger gebildet.

            Aus der Niederschrift der Sitzung der Arbeitsgruppe Trägerforum zum   Tagesbetreuungsausbaugesetz vom 03.03.2005 ergibt sich hinsichtlich des Bedarfs folgende Einschätzung:

 

            Grundsätzlich wird ein Bedarf von 20% zumindest in den größeren Gemeinden und        Städten als realistisch angesehen. Regionale Besonderheiten sind dabei zu       berücksichtigen. Es werden unterschiedliche Bedarfe je nach Alter der Kinder        angenommen. Für Kinder im Alter von 0 bis 1,5 Jahren wird der Bedarf niedriger          eingeschätzt. Ziel sollte sein, zur Versorgung dieser Altersgruppe vorrangig den     Tagespflegebereich auszubauen.  ... Für Kinder von 1,5 bis 3 Jahren wird sowohl die          Umwandlung von Kindergartengruppen in altersstufenübergreifenden Gruppen, als auch             die Einrichtung von Kleinkindgruppen bei freiwerdenden Kapazitäten, vorrangig als        erforderlich angesehen. Eine interkommunale Zusammenarbeit um kurzfristigen Bedarf           zu decken bzw. Leerstände auszugleichen, sollte angestrebt werden.

 

            Da zur Zeit noch keine Angaben über einen durch die Umsetzung von Hartz IV erforderlichen Bedarf an Betreuungsplätzen besteht, sollte eine Festlegung von     Ausbaustufen zur Zeit noch nicht vorgenommen werden, sondern es ist abzuwarten bis         konkretere Anhaltswerte vorliegen. Es wird empfohlen in enger Zusammenarbeit mit der             Kreisagentur für Arbeit den genaueren Bedarf einzuschätzen. Direkte Bedarfsermittlung in den Kommunen kann über den Bestand der Wartelisten in bestehenden Einrichtungen             erfolgen. (Zitatende)

 

            Die Arbeit in den bestehenden Trägerforen ist noch nicht abgeschlossen. Zu gegebener Zeit werden abschließende Vorlagen erstellt werden.

 

 

 

  1. Wie möchte der Landkreis Darmstadt-Dieburg Tageseinrichtungen bzw. Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren fördern?

 

            Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 24.09.2001 (DS-Nr: 333/VII) einstimmig bei       Stimmenthaltung der CDU-Fraktion beschlossen, dass der Kreisausschuss beauftragt          wird, ein umfassendes Konzept zur kreisweiten Verbesserung der Betreuung der Kinder            von 0 bis 15 Jahren unter Beteiligung kommunaler und freier Träger zu entwickeln.

 

            In der Umsetzung dieses Kreistagsbeschlusses hat der Kreistag unter Drucksachen-Nr: 995/VII folgendes beschlossen:

 

1)                  Für die Werbung, Qualifizierung und Vermittlung von Tagespflegepersonen ist    unter Beteiligung eines freien Trägers der Jugendhilfe ein Angebot zur            Vermittlung von Tagespflege zu schaffen. Die Nutzung/Ausweitung bestehender      Angebote in der Region ist zu prüfen.

2)                  Anerkannte freie Träger der Jugendhilfe (§§ 74, 75 SGB VIII), die ein Krippeangebot neu schaffen, können hierfür einen einmaligen Zuschuss von 7.500      EURO/Gruppe (mindestens 10 Plätze) für deren Erstausstattung erhalten             (Zitatende)

 

      Hierdurch sind die derzeit gegebenen Fördermöglichkeiten des Landkreises Darmstadt- Dieburg abschließend beschrieben. Zur Werbung, Qualifizierung und Vermittlung von        Tagespflegepersonen wurde, wie bekannt ist, ein entsprechender Leistungsvertrag mit            dem Hausfrauenverbund Darmstadt geschlossen.

 

  1. Wie sieht der Zeitplan des Landkreises Darmstadt-Dieburg aus, um die Verpflichtungen aus dem TAG bis spätestens zum 01.10.2010 zu erfüllen?

 

      Die Verwaltung des Jugendamtes arbeitet, wie bereits erwähnt wurde, gemeinsam mit    Vertreterinnen und Vertretern kreisangehöriger Städte und Gemeinden an der   Umsetzungsplanung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes. In diesem Zusammenhang wird            auch eine abgestimmt zeitliche Planung und Bedarfsplanung erstellt werden.

 

      Wie in den unter Ziffer 1 genannten Berichten mehrmals erwähnt wurde kann die            Umsetzung der Vorgaben des Tagesbetreuungsausbaugesetzes allein durch den Landkreis       nicht erfolgen. Es ist vielmehr die Beteiligung und Einbindung der kreisangehörigen     Städte und Gemeinden erforderlich. Das Vorgehen wurde auch in einer       Bürgermeisterdienstversammlung so abgestimmt.

 

 

      Für die Beantwortung der Anfrage wurde von der Verwaltung 1,50 Stunden benötigt.

      Es sind Kosten in Höhe von 60,00 EURO entstanden.