Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

 

Die zunehmende Anzahl von demenzkranken alten Menschen stellt immer höhere Erwartungen an Beratungs- und Unterstützungsleistungen. In Darmstadt hat sich z.B  der Verein Demenzforum darauf spezialisiert, die Kranken und ihre Angehörigen mit Beratung, niederschwelligen Angeboten und Austausch zwischen Fachleuten zu unterstützen.

 

  1. Gibt es im Landkreis – über die allgemeine Seniorenarbeit hinaus – eine spezielle Beratung für Demenzkranke und ihre Angehörigen? Wie wird diese in Anspruch genommen?

 

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg wird die Beratung von Demenzkranken und ihren Angehörigen von der Koordinierungs- und Beratungsstelle einschließlich der Beratungsstelle „Nördliche Bergstraße“ im Kreiskrankenhaus Jugenheim wahrgenommen. Eine Ausgliederung spezieller Beratungsfelder an andere Stellen oder Träger oder auch eine weitere Spezialisierung des Beratungsangebotes steht dem ganzheitlichen Ansatz aus dem Konzept für den Koordinierungs- und Beratungsverbund entgegen. Eine zusätzliche Schnittstellen- bzw. Abstimmungsproblematik wäre die Folge.

 

Die Beratung Demenzkranker beruht vor allem auch auf dem Verfahren zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz vom 22.03.2002 – genehmigt vom Bundesgesundheitsministerium vom 01.08.2002.

 

Durch die Einzelfalldokumentation wird belegt, dass in ca. einem Drittel der Beratungsfälle Demenz und Einschränkung der Alltagskompetenz eine große Rolle spielen.

 

  1. Gibt es niederschwellige Gesprächs- und Betreuungsangebote für Demenzkranke und ihre Angehörigen im Kreis, wenn ja welche und wo?

 

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg gibt es zur Zeit in Pfungstadt, Münster, Groß-Umstadt und Reinheim Gesprächskreise für pflegende Angehörige. Das Thema Demenz wird dort orientiert nach den Bedürfnissen und der Struktur der Teilnehmergruppe ausführlich behandelt.

 

Ein Entlastungsangebot für pflegende Angehörige ist darüber hinaus das Projekt „Urlaub von der Pflege“. Mit dieser Maßnahme wird pflegenden Angehörigen eine Woche „Kur-Urlaub“ in einer Klinik ermöglicht, die speziell für die Probleme pflegender Angehöriger, insbesondere von Angehörigen Demenzkranker, ein Konzept entwickelt hat. Das Thema Demenz spielt in diesem Rahmen eine immer wichtigere Rolle. Im Rahmen einer Kooperationspartnerschaft beteiligt sich erstmals in diesem Jahr auch die Stadt Darmstadt am Projekt des Landkreises Darmstadt-Dieburg.

 

Gesprächskreise speziell für Angehörige von Demenzkranken gibt es in Griesheim („Haus Waldeck“) und für die Region „Nördliche Bergstraße“ in Alsbach-Hähnlein. Der Letztere wird von der „AG Demenz Nördliche Bergstraße“ (Dekanat Bergstraße / Diakoniestation Nördliche Bergstraße) angeboten. Diese AG ist eine interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft von Professionellen und Ehrenamtlichen, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Lebenssituation von Demenzkranken und ihren Angehörigen durch Gesprächs- und Betreuungsangebote im Einzugsbereich zu verbessern.

 

Ein vom Landkreis Darmstadt-Dieburg anerkanntes niedrigschwelliges Angebot gemäß § 45 c SGB XI gibt es seit Mai 2004 in Groß-Umstadt (Projekt „Lichtblick“). Dort werden 6 – 8 Demenzkranke an zwei Nachmittagen pro Woche für jeweils drei Stunden betreut. Träger ist die Ev. Sozialstation Groß-Umstadt – Otzberg. Ein weiteres niedrigschwelliges Betreuungsangebot ist von der „AG Demenz Nördliche Bergstraße“ in Seeheim-Jugenheim geplant. Die Eröffnung ist gegen Jahresende vorgesehen.

 

  1. Gibt es im Kreis Informations- und Weiterbildungsangebote über Demenzerkrankungen und den Umgang damit?

 

Im Rahmen einer Kooperation mit dem Büro f. SENIOREN, Sozialplanung bietet die KVHS einmal jährlich einen Qualifizierungskurs für ehrenamtliche „SeniorenbegleiterInnen“ an. Der Kurs beinhaltet, neben anderen pflege- und betreuungsrelevanten Themen, mindestens 20 Unterrichtsstunden zum Thema Demenzerkrankungen, so dass die ehrenamtlichen SeniorenbegleiterInnen nach ihrem Abschluss auch als ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in niedrigschwelligen Betreuungsangeboten nach §45c SGB XI tätig werden können (vgl. Empfehlungen der Spitzenverbände der Pflegekassen und des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten vom 24.07.2002). 

 

Ebenfalls als Kooperationsveranstaltung zwischen dem Büro f. SENIOREN, Sozialplanung und der KVHS wird im November dieses Jahres eine Diplompsychologin zum Thema „Der personenzentrierte Ansatz im Umgang mit Demenzkranken“ in Ober-Ramstadt referieren. Ein thematisch ähnlicher Vortrag fand im Rahmen der Seniorenwoche 2004 statt.

 

  1. Gibt es eine Zusammenarbeit mit Darmstadt und Nachbarkreisen bezüglich der Versorgung Demenzkranker und der Unterstützung ihrer Familien? Wenn ja, welche Schwerpunkte setzt diese?

 

            Im Rahmen der Tagungen der hessischen Altenhilfeplaner, an denen der Landkreis Darmstadt-Dieburg über das Büro für SENIOREN, Sozialplanung beteiligt ist, gibt es einen intensiven Informationsaustausch über die Umsetzung des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes (§§ 45 ff. SGB XI). Mit den Altenhilfeplanern der Nachbarlandkreise und der Stadt Darmstadt („Region Starkenburg“) werden darüber hinaus regelmäßig Gespräche über die Installation von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten und Informationsveranstaltungen zum Thema Demenz geführt.

 

Raum für weitere Initiativen, z. B. auch solche des Vereins DemenzForum, im Landkreis Darmstadt-Dieburg gibt des aufgrund der demografischen Entwicklung genügend. Bedarf besteht vor allem bei den niedrigschwelligen Betreuungsangeboten gemäß § 45 c SGB XI. Denkbar wäre auch die Einrichtung von sogenannten Betreuten Wohngemeinschaften und vor allen Dingen auch die Umwidmung von klassischen stationären Pflegeplätzen zu sogenannten „Familienähnlichen Hausgemeinschaften“ oder aber auch die Schaffung von Angeboten auf dem weiten Feld des Betreuten Wohnens / Servicewohnens nach Teil VIII des Altenhilfeplanes des Landkreises Darmstadt-Dieburg.

 

            Aufgrund der angespannten Finanzsituation des Landkreises ist weder eine konkrete noch die allgemeine Projektförderung bzw. Investitionsförderung ins Auge zu fassen.

 

Zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte insbesondere für demenzkranke Pflegebedürftige fördern die Spitzenverbände der Pflegekassen im Wege der Anteilsfinanzierung aus Mitteln des Ausgleichsfonds mit 10 Mio Euro jährlich den Aus- und Aufbau von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen. Diese jährlich 10 Mio Euro sollen eine Förderung durch das jeweilige Bundesland ergänzen. Die entsprechenden Initiativen der Kreisverwaltung wegen der Bereitstellung von Landesmitteln sind bislang von den zuständigen Stellen der Landesregierung abschlägig beschieden worden.

 

Für die Beantwortung der Anfrage sind Kosten in Höhe von 223,70 Euro entstanden.