Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

 

Vorbemerkung:

 

Im Darmstädter Echo vom 17. Mai 2005 wurde unter der Überschrift „An Werktagen sind Feuerwehrleute rar“ über die geringe Einsatzstärke bei den Feuerwehren in Pfungstadt und Bickenbach an Werktagen berichtet. Dargestellt wurden die Probleme an Hand des folgenden Szenarium: „Wohnungsbrand in Pfungstadt. Um 12.28 Uhr geht der Alarm bei der Leitstelle in Dieburg ein, die sofort die Freiwillige Feuerwehr in Pfungstadt zum Brandort schickt. Wehrführer Bernd O. Crößmann rückt mit dem Einsatzleitwagen, einem mit sieben Mann besetzten Löschfahrzeug und mit drei Mann im Teleskopmastwagen zum Einsatzort aus.“ Aus dem Artikel geht hervor, dass die Einsatzstärke für einen Löschzug bei 21 Mann liegen müsste, dass zu dieser Tageszeit so viele Feuerwehrleute aber nicht abrufbereit sind. Weiter heißt es in dem Echo-Artikel: „Mit der erforderlichen Einsatzstärke auszurücken und innerhalb von zehn Minuten am Einsatzort zu sein, ist während der Kernarbeitszeit ein Problem. Nicht nur in Pfungstadt.“

 

Das oben zitierte Szenarium auf die anderen Städte und Gemeinden übertragen fragen wir:

 

1.                  Wie stellt sich die Situation in den anderen Kreisgemeinden bei den einzelnen Feuerwehren bzw. Ortsteilfeuerwehren dar? Wir bitten hierzu um eine Zusammenstellung aller Wehren in Darmstadt-Dieburg mit der Aussage „Einsatz jederzeit gesichert“ oder „Personelle Probleme bei Einsätzen zu folgenden Tageszeiten“.

 

und

 

2.                  Welche Maßnahmen ergreifen die Wehren, die die Einsatzstärke während der Arbeitszeiten nicht in vollem Umfang gewährleisten können?

 

Die Problematik um die Einsatzbereitschaft der örtlichen Wehren, insbesondere an Werktagen, ist allen Verantwortlichen bekannt. Ursache dafür ist der in den letzten Jahren zu verzeichnende Rückgang der Einsatzkräfte, aber auch die zurückgehende Bereitschaft der Arbeitgeber, ihr Personal für Einsätze der Wehren freizustellen.

 

Nach § 3 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, für allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) ist es Aufgabe der Gemeinde ausreichende Einsatzkräfte zur Verfügung zu stellen. Art und Umfang richtet sich nach der jeweiligen örtlichen Gefährdungsanalyse und den einzelnen Risikokategorien, die der Gefahrenabwehrlogistik (GAL) zu entnehmen sind.

 

Die unterschiedlichen Einsatzaufgaben und die Ausstattung der Feuerwehren sind den nach § 3 HBKG zu erstellenden Alarmpläne zu entnehmen, in denen nach 48 Einsatzstichworten und 3 Alarmstufen unterschieden wird. Auch wird darin unterschieden, ob der Einsatz an Werktagen zwischen 7.00 und 17.00 Uhr, in der Resttageszeit oder an Sonn- und Feiertagen erfolgen muss.  Sollte die Einsatzbereitschaft einer örtlichen Wehr im Brandfall nicht ausreichend gewährleistet sein, erfolgt über die Zentrale Leitstelle in Dieburg eine Alarmierung weiterer umliegender Wehren. Damit wird sichergestellt, dass innerhalb kurzer Zeit ein ausreichender Brandschutz gewährleistet ist.

 

3.                  Wie beurteilt der Kreisausschuss die künftige Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehren im Kreis und welche Maßnahmen zur Sicherung der Einsatzstärken stehen zur Verfügung?

 

In Zusammenarbeit mit dem Kreisfeuerwehrverband Darmstadt-Dieburg und seinen Städten und Gemeinden versucht der Kreisausschuss die Einsatzbereitschaft der Wehren zu stärken und dem negativen Trend entgegenzuwirken. So wurden bereits zahlreiche Aktionen und Projekte begonnen, so z. B. die Auszeichnung von Betrieben, die ihre Mitarbeiter für den Einsatzdienst freistellen; die Unterstützung der Imagekampagne des Landes Hessen; die Herausgabe einer CD “Alarm für das Ehrenamt”; die Förderung eines Werbefilms der Freiwilligen Feuerwehr Groß-Zimmern und die Verteilung an alle Schulen und Jugendeinrichtungen; die Unterstützung der Zukunftskampagne der  Kreisjugendfeuerwehr Darmstadt-Dieburg.

 

Insbesondere die Zukunftskampagne der Kreisjugendfeuerwehr findet  große Resonanz und wurde nicht zuletzt deshalb im vergangenen Jahr von der Deutschen Jugendfeuerwehr besonders ausgezeichnet und wird inzwischen von zahlreichen Landkreisen und Kreisjugendfeuerwehren in Deutschland übernommen.

 

Als Auswirkungen dieser Maßnahmen ist festzustellen, dass im Jahr 2004 erstmals seit über 15 Jahren kein Rückgang mehr bei den Angehörigen der Feuerwehren zu verzeichnen ist. Durch die Aufstellung von Bedarfs- und Entwicklungsplänen in den Städten und Gemeinden in Abstimmung mit dem Landkreis, der weiteren Unterstützung der Jugendarbeit und der Verbesserung der Ausbildung der Feuerwehrangehörigen versucht der Kreisausschuss die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren weiter zu stärken.

 

4.                  Welche Rolle spielen bei derartigen Überlegungen die Stützpunktfeuerwehren?

 

Mit dem HBKG wurde bereits 1999 die Bezeichnung Stützpunkt Feuerwehren abgeschafft. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg verfügt aber weiterhin über 7 überörtliche Einrichtungen, die gemäß der Gefahrenabwehrlogistik 2005 für besondere Schadensereignisse Einsatzfahrzeuge vorhalten und darüber hinaus schwerpunktmäßig als Ausbildungsstandorte dienen.

 

5.                  Teilt der Kreisausschuss uneingeschränkt die Auffassung des stellvertretenden Kreisbrandinspektors, wonach man sich um die Einsatzfähigkeit der Wehren im Kreis keine Sorgen machen muss?

 

Die Einsatzfähigkeit der Wehren im Landkreis ist aus den vorgenannten Gründen und insbesondere durch die intensive Zusammenarbeit zwischen den kreisangehörigen Feuerwehren, den Städten und Gemeinden und dem Kreisfeuerwehrverband gewährleistet. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten wird durch den Kreisausschuss eine weitere Verbesserung des Brandschutzes angestrebt.

 

6.                  In wie weit korrelieren Einsatzfähigkeit und Mitgliederzahl der Wehren?

 

Die Anzahl der Feuerwehrangehörigen und die Zahl der Einsatzkräfte stehen in direktem Zusammenhang. Wie ausgeführt, konnte der Rückgang der Feuerwehrangehörigen gestoppt werden. Probleme werden aber weiterhin durch Veränderungen in der Arbeitswelt, durch mehr Berufspendler und längere Arbeitszeiten entstehen. Es ist deshalb Aufgabe aller politisch Verantwortlichen in Bund, Land und Kommunen die Rahmenbedingungen für den Feuerwehrdienst zu verbessern. Als Alternative steht nur die kostenintensive Unterhaltung von Berufsfeuerwehren, die in der Fläche gleichzeitig eine erhebliche Reduzierung des Sicherheitsstandards bedeuten würden. Dabei ist zu beachten, dass innerhalb der Europäischen Union lediglich Österreich und die Bundesrepublik Deutschland auf ein ehrenamtliches Sicherheitsnetz bauen. Alle anderen EU-Staaten verfügen, bis auf einige Einschränkungen, über ein hauptamtliches Rettungssystem mit bis zu 30 Minuten Hilfsfrist.

 

Für die Beantwortung der Anfrage wurden von der Verwaltung 4 Stunden benötigt. Es sind Kosten in Höhe von 200,15 Euro entstanden.