Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen:
Vorbemerkung:
Im Darmstädter Echo vom 17. Mai 2005 wurde unter der Überschrift „An Werktagen sind Feuerwehrleute rar“ über die geringe Einsatzstärke bei den Feuerwehren in Pfungstadt und Bickenbach an Werktagen berichtet. Dargestellt wurden die Probleme an Hand des folgenden Szenarium: „Wohnungsbrand in Pfungstadt. Um 12.28 Uhr geht der Alarm bei der Leitstelle in Dieburg ein, die sofort die Freiwillige Feuerwehr in Pfungstadt zum Brandort schickt. Wehrführer Bernd O. Crößmann rückt mit dem Einsatzleitwagen, einem mit sieben Mann besetzten Löschfahrzeug und mit drei Mann im Teleskopmastwagen zum Einsatzort aus.“ Aus dem Artikel geht hervor, dass die Einsatzstärke für einen Löschzug bei 21 Mann liegen müsste, dass zu dieser Tageszeit so viele Feuerwehrleute aber nicht abrufbereit sind. Weiter heißt es in dem Echo-Artikel: „Mit der erforderlichen Einsatzstärke auszurücken und innerhalb von zehn Minuten am Einsatzort zu sein, ist während der Kernarbeitszeit ein Problem. Nicht nur in Pfungstadt.“
Das oben zitierte Szenarium auf die anderen Städte und Gemeinden übertragen fragen wir:
1. Wie stellt sich die Situation in den anderen Kreisgemeinden bei den einzelnen Feuerwehren bzw. Ortsteilfeuerwehren dar? Wir bitten hierzu um eine Zusammenstellung aller Wehren in Darmstadt-Dieburg mit der Aussage „Einsatz jederzeit gesichert“ oder „Personelle Probleme bei Einsätzen zu folgenden Tageszeiten“.
und
2. Welche Maßnahmen ergreifen die Wehren, die die Einsatzstärke während der Arbeitszeiten nicht in vollem Umfang gewährleisten können?
Die Problematik um die
Einsatzbereitschaft der örtlichen Wehren, insbesondere an Werktagen, ist allen
Verantwortlichen bekannt. Ursache dafür ist der in den letzten Jahren zu
verzeichnende Rückgang der Einsatzkräfte, aber auch die zurückgehende
Bereitschaft der Arbeitgeber, ihr Personal für Einsätze der Wehren
freizustellen.
Nach § 3 des Hessischen
Gesetzes über den Brandschutz, für allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
(HBKG) ist es Aufgabe der Gemeinde ausreichende Einsatzkräfte zur Verfügung zu
stellen. Art und Umfang richtet sich nach der jeweiligen örtlichen
Gefährdungsanalyse und den einzelnen Risikokategorien, die der
Gefahrenabwehrlogistik (GAL) zu entnehmen sind.
Die unterschiedlichen
Einsatzaufgaben und die Ausstattung der Feuerwehren sind den nach § 3 HBKG zu
erstellenden Alarmpläne zu entnehmen, in denen nach 48 Einsatzstichworten und 3
Alarmstufen unterschieden wird. Auch wird darin unterschieden, ob der Einsatz
an Werktagen zwischen 7.00 und 17.00 Uhr, in der Resttageszeit oder an Sonn- und
Feiertagen erfolgen muss. Sollte die
Einsatzbereitschaft einer örtlichen Wehr im Brandfall nicht ausreichend
gewährleistet sein, erfolgt über die Zentrale Leitstelle in Dieburg eine
Alarmierung weiterer umliegender Wehren. Damit wird sichergestellt, dass innerhalb
kurzer Zeit ein ausreichender Brandschutz gewährleistet ist.
3. Wie beurteilt der Kreisausschuss die künftige Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehren im Kreis und welche Maßnahmen zur Sicherung der Einsatzstärken stehen zur Verfügung?
In Zusammenarbeit mit dem
Kreisfeuerwehrverband Darmstadt-Dieburg und seinen Städten und Gemeinden
versucht der Kreisausschuss die Einsatzbereitschaft der Wehren zu stärken und
dem negativen Trend entgegenzuwirken. So wurden bereits zahlreiche Aktionen und
Projekte begonnen, so z. B. die Auszeichnung von Betrieben, die ihre
Mitarbeiter für den Einsatzdienst freistellen; die Unterstützung der
Imagekampagne des Landes Hessen; die Herausgabe einer CD “Alarm für das
Ehrenamt”; die Förderung eines Werbefilms der Freiwilligen Feuerwehr
Groß-Zimmern und die Verteilung an alle Schulen und Jugendeinrichtungen; die
Unterstützung der Zukunftskampagne der
Kreisjugendfeuerwehr Darmstadt-Dieburg.
Insbesondere die
Zukunftskampagne der Kreisjugendfeuerwehr findet große Resonanz und wurde nicht zuletzt
deshalb im vergangenen Jahr von der Deutschen Jugendfeuerwehr besonders
ausgezeichnet und wird inzwischen von zahlreichen Landkreisen und
Kreisjugendfeuerwehren in Deutschland übernommen.
Als Auswirkungen dieser Maßnahmen
ist festzustellen, dass im Jahr 2004 erstmals seit über 15 Jahren kein Rückgang
mehr bei den Angehörigen der Feuerwehren zu verzeichnen ist. Durch die
Aufstellung von Bedarfs- und Entwicklungsplänen in den Städten und Gemeinden in
Abstimmung mit dem Landkreis, der weiteren Unterstützung der Jugendarbeit und
der Verbesserung der Ausbildung der Feuerwehrangehörigen versucht der
Kreisausschuss die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren weiter zu stärken.
4. Welche Rolle spielen bei derartigen Überlegungen die Stützpunktfeuerwehren?
Mit dem HBKG wurde bereits
1999 die Bezeichnung Stützpunkt Feuerwehren abgeschafft. Der Landkreis
Darmstadt-Dieburg verfügt aber weiterhin über 7 überörtliche Einrichtungen, die
gemäß der Gefahrenabwehrlogistik 2005 für besondere Schadensereignisse
Einsatzfahrzeuge vorhalten und darüber hinaus schwerpunktmäßig als
Ausbildungsstandorte dienen.
5. Teilt der Kreisausschuss uneingeschränkt die Auffassung des stellvertretenden Kreisbrandinspektors, wonach man sich um die Einsatzfähigkeit der Wehren im Kreis keine Sorgen machen muss?
Die Einsatzfähigkeit der
Wehren im Landkreis ist aus den vorgenannten Gründen und insbesondere durch die
intensive Zusammenarbeit zwischen den kreisangehörigen Feuerwehren, den Städten
und Gemeinden und dem Kreisfeuerwehrverband gewährleistet. Im Rahmen der
finanziellen Möglichkeiten wird durch den Kreisausschuss eine weitere
Verbesserung des Brandschutzes angestrebt.
6. In wie weit korrelieren Einsatzfähigkeit und Mitgliederzahl der Wehren?
Die Anzahl der
Feuerwehrangehörigen und die Zahl der Einsatzkräfte stehen in direktem
Zusammenhang. Wie ausgeführt, konnte der Rückgang der Feuerwehrangehörigen
gestoppt werden. Probleme werden aber weiterhin durch Veränderungen in der
Arbeitswelt, durch mehr Berufspendler und längere Arbeitszeiten entstehen. Es
ist deshalb Aufgabe aller politisch Verantwortlichen in Bund, Land und Kommunen
die Rahmenbedingungen für den Feuerwehrdienst zu verbessern. Als Alternative
steht nur die kostenintensive Unterhaltung von Berufsfeuerwehren, die in der
Fläche gleichzeitig eine erhebliche Reduzierung des Sicherheitsstandards
bedeuten würden. Dabei ist zu beachten, dass innerhalb der Europäischen Union
lediglich Österreich und die Bundesrepublik Deutschland auf ein ehrenamtliches
Sicherheitsnetz bauen. Alle anderen EU-Staaten verfügen, bis auf einige
Einschränkungen, über ein hauptamtliches Rettungssystem mit bis zu 30 Minuten
Hilfsfrist.
Für die Beantwortung der
Anfrage wurden von der Verwaltung 4 Stunden benötigt. Es sind Kosten in Höhe
von 200,15 Euro entstanden.