Nachtrag: 17.09.2012

Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas teilt mit,

 

dass der Regierungspräsident die Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 mit Verfügung vom 31.08.2012 genehmigt hat.

 

Die Genehmigungsverfügung wird gemäß § 29 Abs. 3 HKO dem Kreistag über den Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.