Nachtrag: 17.09.2012
Sitzung: 17.09.2012 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 1068-2012/DaDi
Landrat Schellhaas teilt mit,
dass der Regierungspräsident die Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 mit Verfügung vom 31.08.2012 genehmigt hat.
Die Genehmigungsverfügung wird gemäß § 29 Abs. 3 HKO dem Kreistag über den Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.