Nachtrag: 23.05.2005
Sitzung: 13.06.2005 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ohne Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 16 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird bei der Wahl der Kreistagsabgeordneten auf dem Stimmzettel zusätzlich zu jedem Bewerber die Gemeinde der Hauptwohnung angegeben.