Nachtrag: 03.09.2012

Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas teilt mit:

 

Gemäß Beschluss des Kreistages vom 24. Juni 2002 (Drucksache 816/VIII) entscheidet der Landrat bis zu einem Betrag von 25.000 € und der Kreisausschuss bis zu einem Betrag von 50.000,00 € über die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach § 100 HGO.

 

Der Kreistag ist von diesen Entscheidungen regelmäßig zu unterrichten.

 

In der Zeit vom 01.01.2012 bis zum 30.06.2012 wurden die in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bewilligt.